Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften muss gesetzlich geregelt werden (FinMin)
"Es ist überfällig, dass die gesetzliche Gleichstellung kommt. Wir haben auf Bund/Länder-Ebene schon einen Teilerfolg errungen und die faktische Gleichstellung im Veranlagungs- und Lohnsteuerverfahren erreicht", so der Minister.
Auf Initiative von Nordrhein-Westfalen wurde auf Bund/Länder-Ebene beschlossen, den Einsprüchen von eingetragenen Lebenspartnerschaften gegen die Ablehnung des Splittingtarifes im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes stattzugeben. Der Splittingtarif kann damit vorläufig bis zur Entscheidung in der Hauptsache gewährt werden.
Das gleiche gilt für die Gewährung der Lohnsteuerklassen III und V. Momentan sieht die geltende Rechtslage das noch nicht vor. Das Einkommensteuergesetz lässt lediglich die Zusammenveranlagung von Eheleuten zu. Eingetragene Lebenspartnerschaften mit und ohne Kinder sind demgegenüber wirtschaftlich deutlich schlechter gestellt.
Allerdings haben inzwischen mehrere Finanzgerichte vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Ungleichbehandlung ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der beiden Normen und damit an der Ablehnung der Zusammenveranlagung eingetragener Lebenspartnerinnen und -partnern.
Das Finanzministerium NRW teilt diese Zweifel und hat sich deswegen auf Bund/Länder Ebene für die Aussetzung der Vollziehung erfolgreich eingesetzt. "Jetzt sollte man konsequenter Weise die gesetzliche Gleichstellung folgen lassen. Wer A sagt muss auch B sagen", forderte Walter-Borjans, der sich bereits Mitte letzten Jahres für eine steuerrechtliche Gleichstellung der Lebenspartnerschaften eingesetzt hat.
Der Vorschlag NRWs ist aber im Bundesrat aufgrund der ablehnenden Haltung der CDU geführten Länder gescheitert. Walter-Borjans dazu:
"Abgesehen davon, dass die steuerrechtliche Ungleichbehandlung rechtlich nicht haltbar ist, gibt es auch sonst keinen Grund, die steuerrechtliche Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften zu versagen. Die CDU geführten Länder müssen sich bewegen. Es gehört mittlerweile zum Glück schon in vielen anderen Bereichen zur Lebensrealität, dass Menschen bei uns nicht mehr wegen ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert werden."
FinMin Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung v. 28.3.2012
-
Wie lange müssen Eltern für erwachsene Kinder Unterhalt zahlen?
3.3532
-
Kein gemeinsames Sorgerecht bei schwerwiegenden Kommunikationsstörungen der Eltern
1.842
-
Neue Düsseldorfer Tabelle 2025
1.357
-
Wann gilt zusätzlicher Unterhaltsbedarf des Kindes als Mehrbedarf oder Sonderbedarf?
1.1772
-
Auskunftsansprüche beim Kindesunterhalt
1.122
-
BGH zum Ablauf der 10-Jahres-Frist bei Immobilienschenkung mit Wohnrecht
826
-
Tilgungsleistungen auch beim Kindesunterhalt abzugsfähig
655
-
Wohnvorteil beim betreuenden Elternteil hat keinen Einfluss auf den Kindesunterhalt
624
-
Kann das volljährige Kind auf Geldunterhalt statt Naturalunterhalt bestehen?
468
-
Auswirkung auf Unterhalt und Pflegegeld, wenn die Großmutter ein Enkelkind betreut
441
-
Irrtumsanfechtung bei der Ausschlagung einer Erbschaft
02.01.2025
-
Neue Düsseldorfer Tabelle 2025
17.12.2024
-
Leistung aus Sterbegeldversicherung gehört zum Nachlass
27.11.2024
-
Erfasst ein Gewaltschutz-Kontaktverbot die Teilnahme an einer WhatsApp-Gruppe?
27.11.2024
-
Alleiniges Sorgerecht bei häuslicher Gewalt
16.10.2024
-
Anwälte müssen den sichersten rechtlichen Weg wählen
09.10.2024
-
Krankenhaus muss Behandlungsakte an Gericht herausgeben
08.10.2024
-
Irrtumsanfechtung einer Erbausschlagung
17.09.2024
-
Grundlagen eines Unternehmertestaments
16.09.2024
-
Nach der Trennung kein Wechselmodell für gemeinsamen Hund
13.09.2024