Kind bekommt Kind: Wer zahlt Unterhalt?
Aus Kindern werden Leute - doch manchmal bekommen sie vorher selbst schon Kinder, dann stellt sich die Unterhaltsfrage doppelt dringlich. Müssen Eltern volljährigen Töchtern 3 Jahre lang Betreuungsunterhalt zahlen, wenn der Partner nicht leistungsfähig ist?
Unterhalt ohne Ende
Ein Vater war 2001 dazu verurteilt worden, an seine im Jahr 1992 geborene Tochter Kindesunterhalt zu zahlen. Diese hatte nach Abschluss der Hauptschule eine Ausbildung begonnen, im Alter von 19 jedoch vorzeitig abgebrochen. Kurz danach hatte sie ein Kind bekommen zusammen mit einem Partner, der noch bis 2015 in einem Ausbildungsverhältnis steht. Von ihm ist sie mittlerweile getrennt.
Vater will nach Geburt des Enkels keinen weiteren Unterhalt mehr leisten
Ihr Vater verlangte nun die Abänderung des Unterhaltstitels mit dem Ziel, keinen Unterhalt mehr an die mittlerweile 21-jährige Tochter zahlen zu müssen.
Er begründete dies so: Nach Eintritt der Volljährigkeit treffe seine Tochter eine Erwerbsobliegenheit, der sie abends und an den Wochenenden nachkommen könne, während der Kindesvater oder ein Fremdbetreuer auf das Kind aufpasst.
Betreuungsphase in § 1615 Abs. 1 BGB gilt auch im Verhältnis zu unterhaltspflichtigen Eltern
Sein Antrag hatte weder vor dem Amtsgericht als Familiengericht noch vor dem OLG Köln Erfolg.
Die Richter begründeten ihre Entscheidung mit der gesetzgeberischen Wertung zu § 1615 Abs. 1 BGB. Danach müsse es dem erziehungsberechtigten Elternteil möglich sein, in den ersten drei Lebensjahren des Kindes dessen Pflege und Erziehung nachzugehen, ohne hieran durch eigene Erwerbstätigkeit gehindert zu sein.
- Dieser Grundsatz gelte nicht nur bezogen auf den Unterhaltsanspruch gegen den Kindesvater,
- sondern auch im Verhältnis zu den Eltern der Kindesmutter.
Keine Erwerbsobliegenheit der jungen Mutter
Die Richter verneinten im konkreten Fall eine Erwerbsobliegenheit der Tochter, da der Kindesvater wegen seiner Ausbildung werktags nicht in der Lage war, sie bei der Erziehung des gemeinsamen Kindes zu entlasten, und eine Tätigkeit der Tochter am Wochenende nicht ausgereicht hätte, den Unterhaltsbedarf zu decken.
Ehemalige Partner der Tochter wegen Ausbildung nicht leistungsfähig
Da der ehemalige Partner der Tochter wegen seiner Ausbildung nicht leistungsfähig war, und auch die Mutter der 21-Jährigen wegen zu geringen Einkommens nicht zum Unterhalt herangezogen werden konnte, sahen die Richter den Vater der gerade volljährigen Tochter als allein Unterhaltspflichtigen an.
(OLG Köln, Beschluss v. 26.03.2013, 25 UF 241/12).
-
Wie lange müssen Eltern für erwachsene Kinder Unterhalt zahlen?
1.3202
-
Neue Düsseldorfer Tabelle 2026
1.182
-
Kein gemeinsames Sorgerecht bei schwerwiegenden Kommunikationsstörungen der Eltern
677
-
Kann das volljährige Kind auf Geldunterhalt statt Naturalunterhalt bestehen?
593
-
Auskunftsansprüche beim Kindesunterhalt
367
-
Sozialhilfeträger fordert Geld von Angehörigen zurück
321
-
Auswirkung auf Unterhalt und Pflegegeld, wenn die Großmutter ein Enkelkind betreut
315
-
BGH zum Ablauf der 10-Jahres-Frist bei Immobilienschenkung mit Wohnrecht
278
-
Wann gilt zusätzlicher Unterhaltsbedarf des Kindes als Mehrbedarf oder Sonderbedarf?
2752
-
Suizid ist nicht strafbar, sind aber Erben nach einem "Schienensuizid" schadensersatzpflichtig?
246
-
Rechtliche Stellung des überlebenden Ehegatten beim Württemberger Testament gestärkt
16.12.2025
-
Neue Düsseldorfer Tabelle 2026
04.12.2025
-
Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern und Erwerbsobliegenheit
24.11.2025
-
Anrechnung eigener Einkünfte des minderjährigen Kindes
24.11.2025
-
Geltendmachung des Anspruchs auf Kindesunterhalt
24.11.2025
-
Auskunftsansprüche beim Kindesunterhalt
24.11.2025
-
Kindesunterhalt: Rechtsgrundlage, Dauer, Unterhaltsarten und Fälligkeit
24.11.2025
-
Bedingte Erbeinsetzung nur für bestimmten Geschehensablauf
28.10.2025
-
Familiengerichte können Umgangsregelung verweigern
15.10.2025
-
Strafbarkeitsfalle Parteiverrat als Mediator
25.09.2025