Bei eu-Internetadressen werden Europäische Unternehmen bevorzugt
Ob .eu, .de oder .com – im immer noch boomenden Online-Markt sind diese Top-Level-Domains, verknüpft mit einem zugkräftigen Firmennamen, mittlerweile zum wertvollen Gut geworden. Die richtige Internetadresse im Netz kann für Unternehmen bares Geld bedeuten, weil sie mehr Kunden verspricht als eine schlecht eingängige Domain. Kein Wunder also, dass die Rechtsstreitigkeiten um die Internetadressen zunehmen.
Lensworld.eu: Belgisch oder amerikanisch? EuGH hatte über Domain „Lensworld.eu“ zu entscheiden
Eine aktuelle Entscheidung zu Domainrechten stammt vom Europäischen Gerichtshof. Er hatte über die Domain „Lensworld.eu“ zu befinden. Ein amerikanischer Internet-Optiker hatte sich über einen belgischen Dienstleister – das Bureau Gevers, einem Service-Unternehmen, das sich neben Patent- und Markenrechten auch um Domain-Namen kümmert – diese Internetadresse frühzeitig gesichert. Ein belgisches Unternehmen, das ebenfalls, jedoch später den Antrag auf die Lensworld-Domain gestellt hatte, hatte das Nachsehen. Sein Antrag auf Registrierung der Domain bei der EuRid, der Vergabestelle für die eu-Domains, wurde abgelehnt. Es klagte – mit Erfolg.
Wer zuletzt lacht, lacht am besten
Der EuGH entschied: eu-Domains sind zuallererst für Europäer gedacht. Für nichteuropäische Firmen sind die eu-Adressen nicht vorgesehen. Solche Adressen können höchstens noch von EU-Lizenznehmern einer nicht-europäischen Firma beantragt werden, wenn diese die gleichen Produkte vertreiben. Im entschiedenen Fall handelte Gevers jedoch als Dienstleister und nicht als Lizenznehmer. Das US-Unternehmen muss also künftig auf Lensworld.eu verzichten. Wer die Adresse eingibt, wird mittlerweile umgeleitet auf die .com-Adresse der amerikanischen Firma.
(Europäischer Gerichtshof, Urteil v. 19.07.2012, Rechtssache C-376/11)
-
Wohnrecht auf Lebenszeit trotz Umzugs ins Pflegeheim?
1.2512
-
Vollstreckung rückständiger Rundfunkgebühren häufig angreifbar
693
-
Überbau und Konsequenzen – wenn die Grenze zum Nachbargrundstück ignoriert wurde
561
-
Klagerücknahme oder Erledigungserklärung?
494
-
Die geplante EU Inc. – Eine neue europäische Rechtsform für Start-ups und innovative Unternehmen
430
-
Wann muss eine öffentliche Ausschreibung erfolgen?
368
-
Die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB
360
-
Wann ist ein Anspruch verwirkt? Worauf beruht die Verwirkung?
352
-
Eigenbedarfskündigung bei Senioren – Ausschluss wegen unzumutbarer Härte?
337
-
Brief- und Fernmelde-/ Kommunikationsgeheimnis: Was ist erlaubt, was strafbar?
319
-
EU-Kommission legt Vorschlag für EU Inc. vor
01.04.2026
-
Die geplante EU Inc. – Eine neue europäische Rechtsform für Start-ups und innovative Unternehmen
23.03.2026
-
Reservierungsbitte für Hotelzimmer ist ohne Preisangabe unverbindlich
19.03.2026
-
UN-Kaufrecht: Käuferfreundlich oder verkäuferfreundlich?
18.03.2026
-
Der Widerrufsbutton kommt – Neue Pflicht für den Online-Handel ab 19. Juni 2026
18.03.2026
-
§ 377 HGB in der Praxis – Haftungsfallen, Beweisprobleme und Besonderheiten des Streckengeschäfts
16.03.2026
-
Unterlassungsverfügung verpflichtet nicht zur Einreichung der ursprünglichen Gesellschafterliste
12.03.2026
-
Steuerhinterziehung: BGH ändert Rechtsprechung zur Umsatzsteuervoranmeldung
12.03.2026
-
Höchstalter 70 Jahre für Geschäftsführer ist keine Diskriminierung
11.03.2026
-
Ratifizierung stockt – Kann das Mercosur-Abkommen vorläufig in Kraft treten?
18.02.2026