Die Förderung der Teilnehmer umfasst

  • die Weiterzahlung des vor Beginn der Maßnahme bezogenen Arbeitslosengeldes bzw. des Bürgergeldes und
  • die Übernahme der angemessenen Teilnahmekosten, soweit diese für die berufliche Eingliederung notwendig sind.

Zu den Teilnahmekosten gehören z. B. Lehrgangskosten (Gebühren, Kosten für Lernmittel) oder Kosten für Arbeitskleidung. Daneben können bei Bedarf Fahrkosten in Höhe der steuerlich zu berücksichtigenden Entfernungspauschale und ggf. Kosten für eine auswärtige Unterkunft übernommen werden. Soweit die Teilnahme an der Maßnahme eine Betreuung aufsichtsbedürftiger Kinder erforderlich macht, werden hierfür 160 EUR monatlich je Kind übernommen. Bei betrieblichen Maßnahmen können z. B. auch Kosten für Arbeitskleidung übernommen werden.

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