Begriff

Der aktuelle Rentenwert beträgt seit 1.7.2024 39,32 EUR. Es handelt sich dabei seit 1992 um ein Element der Rentenberechnung und Rentenanpassung in der Rentenversicherung. Er ist der Betrag, der einer monatlichen Rente wegen Alters in der allgemeinen Rentenversicherung entspricht, wenn für ein Kalenderjahr Beiträge aufgrund des rentenrechtlichen Durchschnittsverdienstes gezahlt worden sind. Durch die Vervielfältigung des jeweiligen aktuellen Rentenwerts mit

  • den persönlichen Entgeltpunkten und
  • dem je nach Rentenart unterschiedlichen Rentenartfaktor

wird der monatliche Betrag der Rente berechnet. Über die in der Regel jährliche Veränderung des aktuellen Rentenwerts werden die Renten an die Entwicklung der Einkommen angepasst.

Bis zum 30.6.2024 galt der aktuelle Rentenwert nur für die alten Bundesländer. Für in den neuen Bundesländern erworbene Rentenanwartschaften (Entgeltpunkte Ost) galt der aktuelle Rentenwert (Ost). Seit dem 1.7.2024 gilt der aktuelle Rentenwert im gesamten Bundesgebiet, also auch in den neuen Bundesländern.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die Bestimmung des aktuellen Rentenwerts richtet sich nach §§ 68 und 68a SGB VI. Sonderregelungen enthalten die §§ 255d bis 255j SGB VI. Die Anpassung erfolgt in der Regel jährlich zum 1.7. durch Verordnung.

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