Versicherte haben Anspruch auf eine abschlagsfreie Altersrente für langjährig Versicherte, wenn sie

  • das 67. Lebensjahr (entspricht der Regelaltersgrenze) vollendet und
  • die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt

haben. Die Altersrente für langjährig Versicherte kann bereits nach Vollendung des 63. Lebensjahres vorzeitig in Anspruch genommen werden. Die Rente wird dann um 0,3 % pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme vor Vollendung des 67. Lebensjahres gemindert (Rentenabschlag), max. um bis zu 14,4 % (0,3 % x 48 Monate).

 
Wichtig

Keine Hinzuverdienstgrenzen mehr seit dem Jahr 2023

Seit dem 1.1.2023 kann eine vorgezogene Altersrente und damit auch die vorzeitige Altersrente für langjährig Versicherte ohne Beachtung von Hinzuverdienstbeschränkungen in Anspruch genommen werden.

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