Versicherte haben einen Anspruch auf eine abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen, wenn sie

  • das 65. Lebensjahr vollendet haben,
  • bei Beginn der Altersrente als schwerbehinderte Menschen anerkannt sind und
  • die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben.

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen kann vorzeitig bereits nach Vollendung des 62. Lebensjahres in Anspruch genommen werden. Die Rente wird dann um 3 % pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme vor Vollendung des 65. Lebensjahres gemindert (Rentenabschlag), maximal um bis zu 10,8 % (0,3 % x 36 Monate).

 
Wichtig

Keine Hinzuverdienstgrenzen mehr seit dem Jahr 2023

Seit dem 1.1.2023 kann eine vorgezogene Altersrente und damit auch die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ohne Beachtung von Hinzuverdienstbeschränkungen in Anspruch genommen werden.

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