3.1 Rehabilitationsfähigkeit

Die Einleitung der Anschlussrehabilitation ist einerseits an allgemeine medizinische Voraussetzungen gebunden. Zum anderen müssen die speziellen medizinischen Voraussetzungen für die Durchführung der Anschlussrehabilitation erfüllt sein. D. h.:

  • die Diagnose muss zu einer für die Anschlussrehabilitation vorgesehenen Indikation gehören,
  • die Akutphase (z. B. nach einem Herzinfarkt) muss abgeklungen sein,
  • bei vorangegangenen Operationen muss die Wundheilung abgeschlossen sein,
  • der Patient muss selbsthilfefähig sein, d. h. er soll in der Lage sein, ohne fremde Hilfe zu essen, sich zu waschen, sich anzuziehen und die Toilette zu benutzen,
  • er muss zumindest begrenzt gehfähig sein,
  • er muss transportfähig sein,
  • er muss früh mobilisiert und
  • insgesamt rehabilitationsfähig sein.

Außerdem muss der Patient der Durchführung einer Anschlussrehabilitation zugestimmt haben und Versicherter im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung sein oder Anspruchsberechtigter der Krankenkasse sein.

Im Indikationsbereich Neurologie gelten besondere Voraussetzungen. Hier wird eine Aufnahme in die Rehabilitationsklinik auch vor Abschluss der Frühmobilisation empfohlen.

3.2 Indikationen

Im Zusammenhang mit Anschlussrehabilitationen sind als Indikationsgruppen zu nennen:

  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen,
  • Krankheiten der Gefäße,
  • entzündlich-rheumatische Erkrankungen,
  • degenerativ-rheumatische Krankheiten und Zustand nach Operationen und Unfallfolgen an den Bewegungsorganen,
  • Gastroenterologische Erkrankungen und Zustand nach Operationen an den Verdauungsorganen,
  • Stoffwechselerkrankungen,
  • Krankheiten und Zustand nach Operationen an den Atmungsorganen,
  • Krankheiten der Niere und Zustand nach Operationen an Nieren, ableitenden Harnwegen und Prostata,
  • neurologische Erkrankungen und Zustand nach Operationen an Gehirn/Rückenmark und peripheren Nerven,
  • bösartige Geschwulsterkrankungen und maligne Systemerkrankungen und
  • gynäkologische Krankheiten und Zustand nach Operationen.

Als Arbeitshilfe für die Auswahl der Patienten dient ein abgestimmter Indikationskatalog für Anschlussrehabilitationen, der laufend aktualisiert wird. Neben den Indikationen enthält der Katalog auch Hinweise zu den speziellen indikationsspezifischen Voraussetzungen und Kontraindikationen. Die Krankenhäuser erhalten regelmäßig Informationsbroschüren, die über das Verfahren informieren und ein Verzeichnis der Indikationen sowie Rehabilitationskliniken enthalten, die Anschlussrehabilitationen durchführen.

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