Die Anschlussrehabilitation stellt hinsichtlich der Zuweisung sowie der Diagnostik und Therapie vor der Aufnahme der Patienten in die Rehabilitationsklinik besondere Anforderungen. In diesem Zusammenhang kommt dem Krankenhausarzt eine Schlüsselposition zu. Er stellt fest, für welche der von ihm betreuten Patienten eine Anschlussrehabilitation erforderlich ist und ob überhaupt Rehabilitationsfähigkeit gegeben ist. Die Anschlussrehabilitation wird durch einen Befundbericht des Krankenhausarztes angeregt und die zügige Abwicklung nach dem vereinbarten Verfahren in Gang gesetzt. Für die Erstellung des Befundberichtes erhält der Krankenhausarzt ein besonderes Honorar. Die Krankenkassen können dazu Verträge zu einem nahtlosen Übergang von der Krankenhausbehandlung zur Rehabilitation oder Pflege schließen.[1]

Dieser Inhalt ist unter anderem im SGB Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?