Kurzbeschreibung
Kostenfestsetzungsantrag (Betragsrahmengebühr) nach § 197 SGG im sozialgerichtlichen Verfahren, wenn im Vorverfahren ein Anwalt mitgewirkt hat.
Antrag auf Festsetzung von Betragsrahmengebühren in Verfahren nach § 183 SGG bei Beteiligung des Rechtsanwalts im Vorverfahren
Rechtsanwalt
An das Sozialgericht ...
per beA
(Anschrift)
In dem Rechtsstreit
des ..., Klägers,
– Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt/Rechtsanwältin ... –
gegen
..., Beklagten,
wird beantragt,
die zu erstattenden Kosten auf ... EUR festzusetzen und den Betrag ab Antragstellung mit 5 % über dem Basissatz zu verzinsen.
Begründung:
Der Rechtsstreit wurde durch das Urteil des Landessozialgerichts vom ... beendet. Der Beklagte wurde verurteilt, dem Kläger die außergerichtlichen Kosten zu erstatten. Die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im Widerspruchsverfahren wurde für notwendig erklärt.
Folgende Gebühren und Auslagen waren für zweckentsprechende Verfolgung notwendig:
Nr. des VV-RVG |
Gebühr |
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Widerspruchsverfahren: |
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Geschäftsgebühr, Nr. 2302 VV RVG |
... EUR |
Dokumentenpauschale, Nr. 7000 VV RVG |
... EUR |
Entgelt für Post und Telekommunikationsleistungen (Pauschale) Nr. 7002 VV RVG |
... EUR |
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... EUR |
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I. Instanz: |
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Verfahrensgebühr, Nr. 3102 VV RVG |
... EUR |
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abzüglich Geschäftsgebühr entsprechend Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG |
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Terminsgebühr, Nr. 3106 VV RVG |
... EUR |
Dokumentenpauschale, Nr. 7000 VV RVG |
... EUR |
Entgelt für Post und Telekommunikationsleistungen (Pauschale) Nr. 7002 VV RVG |
... EUR |
Fahrtkosten, Nr. 7003 VV RVG |
... EUR |
Tage- und Abwesenheitsgeld, Nr. 7005 VV RVG |
... EUR |
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... EUR |
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II. Instanz: |
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Verfahrensgebühr, Nr. 3102 VV RVG |
... EUR |
Terminsgebühr, Nr. 3104 VV RVG |
... EUR |
Dokumentenpauschale, Nr. 7000 VV RVG |
... EUR |
Entgelt für Post und Telekommunikationsleistungen (Pauschale) Nr. 7002 VV RVG |
... EUR |
Fahrtkosten, Nr. 7003 VV RVG |
... EUR |
Tage- und Abwesenheitsgeld, Nr. 7005 VV RVG |
... EUR |
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Gesamt: |
... EUR |
Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV RVG |
... EUR |
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Gesamtsumme: |
... EUR |
Begründung (bei Ansatz einer anderen Gebühr als die Mittelgebühr)
Die Überschreitung der Mittelgebühr ist wegen der Bedeutung der Streitsache für den Kläger sowie des Umfangs und der Schwierigkeit der Streitsache gerechtfertigt. Es handelte sich für den Kläger um einen Rechtsstreit von überdurchschnittlicher Bedeutung, da die Gewährung von dauernden, existenzsichernden Leistungen – Gewährung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung – streitig war. Der Umfang und die Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit in der Streitsache war überdurchschnittlich, da umfangreich in mehreren Schriftsätzen vorgetragen werden musste, eine Beweiserhebung im Termin erfolgte und voneinander abweichende Gutachten aus einem Fachgebiet zu würdigen waren.
Die Bankverbindung lautet wie folgt:
Geldinstitut ...
IBAN ...
BIC ...
(elektronisch signiert)
...
gez. Rechtsanwalt