Beschäftigungen mit einem monatlichen Arbeitsentgelt im Übergangsbereich von 538,01 EUR bis 2.000 EUR[1] sind versicherungspflichtig. Der Arbeitnehmer hat hier nur einen reduzierten Beitragsanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag zu zahlen.[2]

[1] Bis 30.9.2022: 450,01 EUR bis 1.300 EUR, vom 1.10.2022 bis 31.12.2022: 450,01 EUR bis 1.600 EUR bzw. ab 1.1.2023 bis 31.12.2023: 450,01 EUR bis 2.000,00 EUR.

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