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Arbeitslosigkeit

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Zusammenfassung

 
Begriff

Der Begriff der Arbeitslosigkeit beschreibt den Versicherungsfall der Arbeitslosenversicherung. Er ist zugleich eine Voraussetzung für den Anspruch auf Arbeitslosengeld und beschreibt die Anforderungen, die Arbeitslose im Hinblick auf ihre Arbeitsfähigkeit und Arbeitsbereitschaft (Verfügbarkeit) und örtliche und zeitliche Erreichbarkeit erfüllen müssen. Außerdem ist dieser Begriff für die Statistik der Arbeitslosigkeit bedeutend.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Der Rechtsbegriff der Arbeitslosigkeit ist in § 138 SGB III geregelt. Dieser wird ergänzt durch die Zumutbarkeitsregelung im § 140 SGB III und für Sonderfälle der Verfügbarkeit in § 139 SGB III. Außerdem gelten die Verordnung über die ehrenamtliche Betätigung von Arbeitslosen und die Erreichbarkeitsanordnung.

1 Anspruchsvoraussetzung

Für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld ist das Vorliegen von Arbeitslosigkeit Voraussetzung. Diese ist ein komplexes Gebilde, das von objektiv vorliegenden Tatsachen und von subjektiven Einstellungen eines Arbeitslosen abhängt. Die subjektiven Einstellungen eines Arbeitslosen (Arbeitsbereitschaft) müssen zunächst von Arbeitslosen erklärt werden und können in der Folge nur über das Verhalten bei konkreten Angeboten von Arbeit oder Bildungsmaßnahmen überprüft werden.

Im Einzelnen müssen

  • Beschäftigungslosigkeit,
  • die Fähigkeit marktüblich zu arbeiten,
  • die Bereitschaft entsprechende Arbeit anzunehmen
  • die Eigenbemühungen und
  • die Erreichbarkeit

vorliegen.

2 Beschäftigungslosigkeit

Die Voraussetzung der Beschäftigungslosigkeit erfüllt, wer nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht.[1] Das Gesetz stellt dabei auf einen leistungsrechtlichen Beschäftigungsbegriff ab, der sich im Schutzinteresse der Arbeitnehmer vom beitrags- und arbeitsrechtlichen Beschäftigungsbegriff unterscheidet. Entscheidend für das Vo...

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