2.1 Rechtscharakter
Die Arbeitslosmeldung ist eine Tatsachenerklärung. Sie unterliegt daher nicht den Gestaltungsmöglichkeiten einer Willenserklärung, kann also auch nicht zurückgenommen werden. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld entsteht – bei mit dem Vorliegen aller übrigen Anspruchsvoraussetzungen – im Regelfall also "automatisch" mit der Wirksamkeit der Arbeitslosmeldung.
Persönliches Dispositionsrecht zum Anspruchsbeginn
Um Nachteile zu vermeiden, die aus dieser "automatischen" Anspruchsentstehung resultieren können, räumt das Gesetz Arbeitslosen die Möglichkeit ein, bis zur Entscheidung über den Anspruch zu bestimmen, dass dieser nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt entstehen soll. Eine solche Disposition bietet sich insbesondere dann an, wenn ein Arbeitsloser in Kürze sein nächstes Lebensjahr vollendet und durch "Verschiebung des Anspruchsbeginns" eine längere nach dem Lebensalter gestaffelte Anspruchsdauer erreichen kann. Sie ist auch sinnvoll, wenn nach nur kurzer Zeit der Arbeitslosigkeit eine befristete Beschäftigung mit höherem Arbeitsentgelt als zuvor aufgenommen wird, welches dadurch bei anschließender Arbeitslosigkeit in die Durchschnittsberechnung des Bemessungsentgelts einfließen kann.
2.2 Vorzeitige Arbeitslosmeldung
Logische Voraussetzung für die Abgabe einer Tatsachenerklärung ist regelmäßig, dass die erklärte Tatsache (die Arbeitslosigkeit) eingetreten ist. Im Interesse einer Beschleunigung des Verwaltungsverfahrens kann die persönliche Arbeitslosmeldung aber auch für einen in der Zukunft liegenden Zeitpunkt abgegeben werden, wenn der Eintritt der Arbeitslosigkeit in den nächsten 3 Monaten zu erwarten ist. Die vorzeitige Meldung wird jedoch erst dann rechtswirksam, wenn Arbeitslosigkeit tatsächlich eingetreten ist.
2.3 Rückwirkung der Meldung
Eine Rückwirkung der Arbeitslosmeldung ist nur dann gesetzlich zugelassen, wenn die Agentur für Arbeit am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit des Arbeitslosen nicht dienstbereit ist (z. B. am Wochenende). In diesen Fällen wirkt eine persönliche Arbeitslosmeldung, die am nächsten Tag der Dienstbereitschaft der Agentur für Arbeit erfolgt, auf den Tag zurück, an dem diese nicht dienstbereit war.
Wochenende unerheblich
Endet die Beschäftigung an einem Freitag und meldet sich der Arbeitslose am darauffolgenden Montag persönlich arbeitslos, so wirkt die Meldung auf den Samstag zurück. Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht somit – bei Vorliegen der Voraussetzungen im Übrigen – ab Samstag.
2.4 Unterbrechung der Arbeitslosigkeit
Die Wirkung einer persönlichen Arbeitslosmeldung soll nach dem Willen des Gesetzgebers nicht bei jeder kurzfristigen Unterbrechung der Arbeitslosigkeit erlöschen. Die Arbeitslosmeldung bleibt deshalb wirksam, wenn die Arbeitslosigkeit bis zu 6 Wochen (42 Kalendertage) unterbrochen wird (z. B. kurzfristige Aushilfstätigkeit, Wehrübung). Nach derartigen Unterbrechungen genügt jede formlose Mitteilung gegenüber der Agentur für Arbeit zur Wiederbewilligung der Leistung.
Nicht angezeigte Zwischenbeschäftigung
Infolge des Wegfalls der Arbeitslosmeldung in derartigen Fällen einer nicht angezeigten Erwerbstätigkeit ist regelmäßig eine Aufhebung der Leistungsbewilligung auch über die Dauer einer Zwischenbeschäftigung hinaus bis zur erneuten persönlichen Arbeitslosmeldung gerechtfertigt.
Diese Regelung geht davon aus, dass der Arbeitslose im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten die Agentur für Arbeit über den Unterbrechungstatbestand informiert und diese insoweit in die Lage versetzt, unmittelbar nach Wegfall des Unterbrechungsgrundes ihre Eingliederungsbemühungen wieder aufzunehmen. Die Arbeitslosmeldung erlischt deshalb, wenn der Arbeitslose eine Erwerbstätigkeit aufgenommen hat und dies der Agentur für Arbeit nicht unverzüglich mitgeteilt hat. In diesen Fällen, etwa bei "Schwarzarbeit", bedarf es auch bei nur kurzer Beschäftigungsdauer einer erneuten persönlichen Arbeitslosmeldung für die Wiederbewilligung des Leistung. Infolge des Wegfalls der Arbeitslosmeldung ist in derartigen Fällen eine Aufhebung der Leistungsbewilligung auch über die Dauer einer Zwischenbeschäftigung hinaus bis zur erneuten persönlichen Arbeitslosmeldung gerechtfertigt.