Vollrausch und Leistungsausfall liegen dann vor, wenn der Versicherte so hochgradig betrunken ist, dass er zum Unfallzeitpunkt bzw. in naher Zukunft das Wesentliche seiner eigentlichen Tätigkeit nicht oder nur grob fehlerhaft verrichten kann.[1] Konkret ist die Situation des Leistungsausfalls gegeben. Es liegt dann der Zustand der Volltrunkenheit vor, der zu einer Lösung vom Versicherungsschutz führt, d. h., ein Arbeitsunfall kann unter keinen Umständen mehr angenommen werden. Die Lösung vom Versicherungsschutz tritt durch den Zustand der Volltrunkenheit ein, ohne dass es z. B. eines Verweises von der Arbeitsstelle durch einen Vorgesetzten bedürfte.

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