Werden die Cannabis-Arzneimittel

  • im Rahmen der allgemeinen ambulanten Palliativversorgung (AAPV) oder
  • im Anschluss einer Versorgung mit Cannabis-Arzneimitteln im Rahmen eines stationären Krankenhausaufenthalts

verordnet, ist über den Antrag auf Genehmigung innerhalb von 3 Tagen nach Antragseingang zu entscheiden.[1] Erfolgt die Verordnung von Cannabis-Arzneimitteln im Rahmen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV)[2] entfällt der Genehmigungsvorbehalt.[3]

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