Die Förderung unterscheidet eine
- Vorphase und
- eine begleitende Phase.
4.1 Vorphase
Die Vorphase umfasst in erster Linie Angebote und Hilfen, die für die Aufnahme einer betrieblichen Berufsausbildung wichtig sind. Die Vorphase ist optional, sie kann jedoch nicht isoliert von einer begleitenden Phase durchgeführt werden.
4.1.1 Förderung in der Vorphase
Die Förderung in der Vorphase erstreckt sich in erster Linie auf die Absicherung der Berufswahl (Berufsorientierung) und die Unterstützung bei der Suche und Aufnahme einer betrieblichen Berufsausbildung. Die Vorphase wird grundsätzlich in Vollzeitform durchgeführt und darf bis zu 6 Monate umfassen. Grundsätzlich soll ein nahtloser Übergang in eine Berufsausbildung angestrebt werden. Gelingt dies nicht, kann die Vorphase um bis zu 2 Monate verlängert werden.
4.1.2 Unterstützung der jungen Menschen
Gefördert werden können z. B. betriebliche Praktika mit dem Ziel, die Berufswahlentscheidung zu erleichtern. Sofern sich herausstellt, dass ein unmittelbarer Übergang in eine betriebliche Ausbildung (noch) nicht möglich ist, können weitere vorbereitende Fördermöglichkeiten, wie z. B. die o. a. Einstiegsqualifizierung, in Betracht gezogen werden.
Während der Vorphase haben die Teilnehmer zur Sicherung des Lebensunterhalts grundsätzlich Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe wie in einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme. Eine Ausnahme gilt für den Personenkreis der sog. Gestatteten. Sie sind zur Sicherung des Lebensunterhalts auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz verwiesen.
4.1.3 Unterstützung der Betriebe
Betriebe können in der Vorphase bei der Vorbereitung und Aufnahme einer Berufsausbildung unterstützt werden. Dies umfasst z. B.
- die Information über verschiedene Fördermöglichkeiten,
- die Unterstützung bei der Schaffung der Ausbildungsvoraussetzungen,
- individuelle Hilfestellungen bei der Auswahl und Einstellung der Auszubildenden und
- die Beratung bei administrativen Aufgaben (Ausbildungsplanung usw.).
4.2 Begleitende Phase
Die begleitende Phase bietet Unterstützung vorrangig während der Ausbildung. Sie kann sich auf die gesamte Dauer einer Ausbildung bis zum erfolgreichen Abschluss erstrecken. Sie geht erforderlichenfalls aber auch über das Ausbildungsende hinaus und umfasst die Unterstützung bei der Begründung und Stabilisierung eines Arbeitsverhältnisses.
Förderung auch bei Einstiegsqualifizierung
Im Rahmen der begleitenden Phase kann auch eine betriebliche Einstiegsqualifizierung gefördert werden. Dies ist eine spezielle Form der Berufsvorbereitung für junge Menschen mit erschwerten Vermittlungsperspektiven, bei der die Betroffenen und die Arbeitgeber in einer betriebspraktischen Erprobung bis zu 12 Monate durch einen Zuschuss von bis zu 276 EUR monatlich und eine Pauschale zur Sozialversicherung monatlich unterstützt werden können.
4.2.1 Förderung in der begleitenden Phase
Grundvoraussetzung für eine Förderung der begleitenden Phase ist ein betriebliches Berufsausbildungsverhältnis oder eine Einstiegsqualifizierung. Die Förderung erstreckt sich deshalb grundsätzlich auf diesen Zeitraum; dabei kann sie für die Zeit zwischen dem vertraglichen Ausbildungsende und dem Termin einer Abschlussprüfung oder einer Wiederholungsprüfung fortgeführt werden.
Außerhalb des Ausbildungsverhältnisses sieht das Gesetz eine Förderung vor
- bei einer vorzeitigen Lösung eines betrieblichen Ausbildungsverhältnisses bis zur Aufnahme einer neuen Berufsausbildung und
- nach erfolgreicher Beendigung einer mit Assistierter Ausbildung geförderten Berufsausbildung zur Begründung und Festigung eines anschließenden Arbeitsverhältnisses.
Die nachgehende Betreuung endet spätestens 6 Monate nach Begründung eines Arbeitsverhältnisses oder spätestens 12 Monate nach dem Abschluss der Berufsausbildung.
4.2.2 Unterstützung der jungen Menschen
Der Unterstützungsbedarf für die Betroffenen wird durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter in Absprache mit dem Maßnahmeträger und von diesem in regelmäßiger Abstimmung mit dem Ausbildungsbetrieb ermittelt und festgelegt. Die Förderung umfasst dabei im Grundsatz
- eine sozialpädagogische Begleitung der Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung,
- Maßnahmen zur Stabilisierung der Ausbildung oder der Einstiegsqualifizierung, wie z. B. Förder- oder Stützunterricht,
- Angebote zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten sowie zur Vermittlung von fachtheoretischen Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten (praktische Kompetenzen sollen im Betrieb vermittelt werden).
Die Unterstützungsangebote sollen grundsätzlich außerhalb der betrieblichen Ausbildungs- bzw. Qualifizierungszeit und regelmäßig in Präsenzform durchgeführt werden. Ausnahmen sind mit Einverständnis des Ausbildungsbetriebes möglich.
4.2.3 Unterstützung der Betriebe
Hier ist jeder Betrieb einbezogen, der einen förderungsberechtigten Teilnehmer in eine Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung übernommen hat. Die Förderung erstreckt sich auf
- die Unterstützung des betrieblichen Personals bei der Vorbereitung ...