Leitsatz (redaktionell)
Neben dem Lohnausgleich (im Baugewerbe) ist in der Ausgleichszeit nicht nur Lohn für geleistete Arbeit (§ 3 Nr 1 des Tarifvertrages zur Förderung der Aufrechterhaltung der Beschäftigungsverhältnisse im Baugewerbe während der Winterperiode), sondern auch Lohnfortzahlung für wegen Krankheit nicht geleistete Arbeit zu zahlen.
Orientierungssatz
Tarifvertrag zur Förderung der Aufrechterhaltung der Beschäftigungsverhältnisse im Baugewerbe während der Winterperiode.
Verfahrensgang
LAG Düsseldorf (Entscheidung vom 15.08.1972; Aktenzeichen 11 Sa 927/71) |
Fundstellen
DB 1973, 2404 |
AP § 1 LohnFG (LT1), Nr 32 |
AR-Blattei, Baugewerbe VII Entsch 8 |
AR-Blattei, ES 370.7 Nr 8 |
EzA § 1 LohnFG, Nr 35 |
PraktArbR, LohnFortzG Nr 222 |
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