Entscheidungsstichwort (Thema)
Pflichtbeitragszeit nach § 247 Abs 2a SGB 6. Lehrling einer gewerblichen Fachschule. versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis als Lehrling. Ausbildungsverhältnis
Orientierungssatz
Der dreijährige Besuch einer städtischen Fachschule, deren Abschlussprüfung zugleich als Gesellenprüfung gilt, kann nicht als versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis als Lehrling iS des § 247 Abs 2a SGB 6 angesehen werden (Entgegen LSG Celle-Bremen vom 24.6.2004 - L 10/2 RJ 50/02 = Nds Rpfl 2004, 330).
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1814125 |
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