Entscheidungsstichwort (Thema)

Versicherungsfreie Zeit iS von § 1259 Abs 1 S 1 Nr 4 Buchst a RVO

 

Leitsatz (amtlich)

Wurden Lehrlinge, die nur freien Unterhalt erhielten, auch nach Inkrafttreten der SVVereinfV 1 vom 17.3.1945 von den Einzugsstellen entgegen der Rechtslage weiterhin als versicherungsfrei behandelt, ist die Lehrzeit - längstens bis zum 28.2.1957 - eine Ausfallzeit iS des § 1259 RVO bzw eine Anrechnungszeit iS des § 252 Abs 1 Nr 3 SGB 6.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 23.03.1995; Aktenzeichen 13 RJ 59/94)

BSG (Urteil vom 23.03.1994; Aktenzeichen 5 RJ 40/92)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1652386

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