hier: Erweiterung des Meldeverfahrens aufgrund des Unfallversicherungsmodernisierungsgesetzes (UVMG)
Das Zweite Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft vom 07.09.2007 (Bundesgesetzblatt 2007 Teil I Seite 2246) sieht vor, dass die Prüfdienste der Rentenversicherungsträger im Rahmen der Prüfung nach § 28p SGB IV auch die Beitragszahlung zur Unfallversicherung prüfen. Die gesetzliche Aufgabenübertragung ist bereits durch Änderung der §§ 166 Abs. 2 SGB VII und § 28p Abs. 8 Satz 1 SGB IV festgeschrieben und tritt zum 01.01.2010 in Kraft.
Zur Umsetzung ist beabsichtigt, das Meldeverfahren nach der Datenerfassungs- und-übermittlungsverordnung zu erweitern. Bei schon heute bestehenden Meldeanlässen (Ab-, Unterbrechungs- und Jahresmeldung) nach § 28a SGB IV werden ab dem Jahr 2009 die unfallversicherungsspezifischen Angaben beschäftigtenbezogen gemeldet, die notwendig sind, um zielgerichtet und effizient die korrekte Abführung der Beiträge zur Unfallversicherung prüfen zu können.
Für die Erweiterung des DEÜV-Meldeverfahrens um den Datenbaustein Unfallversicherung (DBUV) sind Anpassungen in den nachfolgend aufgeführten Anlagen des gemeinsamen Rundschreibens "Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung" erforderlich:
Anlage 4:
Die Übersicht möglicher Kombinationen des Abgabegrundes im Datensatz Meldesachverhalt (DSME) ist um die Spalte Datenbaustein Unfallversicherung "DBUV" und den daraus resultierenden Kombinationsmöglichkeiten zu erweitern.
Anlage 9:
In der Anlage 9 wird der Datensatz DSME um den Abschnitt "Datenbaustein: DBUV - Unfallversicherung" erweitert.
Das Feld RESERVE auf Stelle 176 des DSME wird zum Feld MM-UVDATEN. Die Prüfungen DSME316 und DSME318 sind wie folgt zu ändern:
Datensatz |
Prüfung: |
Fehlerkurztext |
Fehlerlangtext |
DSME316: |
Zulässig sind "N" und "J" |
MM-UVDATEN ungleich N oder J. |
Im Feld Merkmal Unfallversicherung (MMUV) darf nur N oder J enthalten sein. |
DSME317: |
Bei Meldungen mit den Personengruppen (PERSGR)
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112 |
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116 |
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143 |
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203 |
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204 |
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205 |
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207 bis 210 oder |
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301 bis 304 |
ist nur "N" zulässig |
MM-UVDATEN = J, PERSONENGRUPPE unzulässig. |
Bei Meldungen mit den Personengruppen (PERSGR) 112, 116, 143, 203, 204, 205, 207 bis 210 oder 301 bis 304 ist im Feld Merkmal Unfallversicherung (MMUV) nur der Wert N zulässig. |
DSME318: |
Bei Meldungen der privaten Pflegekassen (VFMM im VOSZ = "PVTRV"), des Bundesamtes für Wehrverwaltung und des Bundesamtes für den Zivildienst (VFMM im VOSZ = "BWTRV" oder "BZTRV") der Künstlersozialkasse (VFMM im VOSZ = "KSTRV"), der Sonderversorgungsträger an die Deutsche Rentenversicherung Bund (VFMM im VOSZ = "SOTBF") von Übergangsgeld an die Deutsche Rentenversicherung Bund (VFMM im VOSZ = "UETBF"), der Datenstelle der Träger der Rentenversicherung an die Deutsche Rentenversicherung Bund (VFMM = "DSTBF") und der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen an die Rentenversicherung (VFMM im VOSZ = "ZFTRV") ist nur "N" zulässig“. |
Im Feld MM-UVDATEN ist bei bestimmten Absendern nur N zulässig. |
Bei Meldungen von bestimmten Absendern ist im Feld MMUV nur der Wert N zulässig. |
Darüber hinaus sind für das Feld MMUV die folgenden Prüfungen in den Fehlerkatalog aufzunehmen:
Datensatz |
Prüfung: |
Fehlerkurztext |
Fehlerlangtext |
DSME935: |
Bei MMUV = "J" (Stelle 176 des Datensatzes DSME) muss der Datenbaustein-DBUV - Unfallversicherung vorhanden sein. |
DBUV - Unfallversicherung fehlt oder an falscher Stelle. |
DBUV - Unfallversicherung fehlt oder an falscher Stelle. |
DSME910:
In die Spalte Inhalt/Erläuterung zu Stelle 191 ist der DBUV in die Beschreibung der Reihenfolge der Datenbausteine aufzunehmen.
Die Prüfung zum DSME910 wird um folgende Beschreibung erweitert:
"Die Länge des variablen Datenbausteins DBUV - Unfallversicherung ergibt sich aus Addition der Länge des festen Teils des DBUV (041) mit dem Ergebnis aus der Multiplikation des Feldes "ANZAHL-UV" im DBUV mit der Länge des Wiederholteils im DBUV (029)."
Im Datenbaustein DBME ist folgende Prüfung aufzunehmen:
Datensatz |
Prüfung: |
Fehlerkurztext |
Fehlerlangtext |
DBME023: |
Bei Meldungen mit einem Erstellungsdatum nach dem 31.12.2008 (ED im DSME > 31.12.2008) und Meldezeiten mit einem Zeitraumbeginn nach dem 31.12.2008 (ZRBG > 31.12.2008), muss der Datenbaustein DBUV (MMUV = "J") immer vorhanden sein. |
MMUV ungleich J bei ED > 31.12.2008 u. ZRBG > 31.12.2008 unzulässig. |
Bei Meldungen mit einem Erstellungsdatum (Feld ED im DSME) nach dem 31.12.2008 und einem Zeitraumbeginn (ZRBG im DBME) nach dem 31.12.2008, muss der Datenbaustein DBUV immer vorhanden sein. |
Die Prüfung erfolgt nur für Meldungen mit den Personengruppen (PERSGR) ungleich "112", "116", "143", "203", "204", "205", "207" bis "210" und "301" bis "304" und mit den Meldegründen "30" bis "57" und "70" bis "72".
Im Datenbaustein DBUV sind die folgenden Prüfungen aufzunehmen:
Datensatz |
Prüfung: |
Fehlerkurztext |
Fehlerlangtext |
DBUV00: |
Zulässig ist "DBUV". |
KENNUNG ungleich DBUV. |
Im Feld Kennung des DBUV ist nur DBUV zulässig. |