hier: Rückmeldungen von Versicherungsnummern im Sofortmeldeverfahren

Für die Vereinheitlichung der Rückmeldeverfahren und der damit verbundenen Änderung bei Rückmeldungen von Versicherungsnummern im Sofortmeldeverfahren war eine Anpassung der Arbeitgebersoftware erforderlich. Seit dem 01.12.2012 erfolgt die Rückmeldung der Versicherungsnummer im Sofortmeldeverfahren mit dem Datenbaustein Vergabe/Rückmeldung (DBVR, Feld VSNRZH). Die aktuelle Versicherungsnummer wird übergangsweise aber weiterhin zusätzlich in das Feld VSNR des Datensatzes Meldung (DSME) eingetragen.

Bei der Rückmeldung der Versicherungsnummer mit Abgabegrund 20 wird analog der Rückmeldung der Versicherungsnummer an die Krankenkassen mit dem Abgabegrund 99 ausschließlich der Datenbaustein DBVR im Datensatz DSME zurückgemeldet. Die Datenbausteine der ursprünglichen Sofortmeldung, also Datenbaustein Sofortmeldung (DBSO) und eventuell die Datenbausteine Name (DBNA), Geburtsangaben (DBGB), Anschrift (DBAN) und Europäische Versicherungsnummer (DBEU) sind in der Rückmeldung nicht mehr enthalten.

Die bereits praktizierte Rückmeldung einer Versicherungsnummer durch die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung im Sofortmeldeverfahren wird in die Anlage 4 des gemeinsamen Rundschreibens "Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung" aufgenommen; darüber hinaus wird entsprechend die Anlage 9.4 angepasst. Als Einsatztermin für das Kernprüfprogramm wird der 01.12.2013 festgelegt.

Anmerkung

Die geänderten Anlagen 4 und 9.4 sind Bestandteil der parallel zur Niederschrift ausgelieferten Nachtragslieferung des gemeinsamen Rundschreibens "Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung" in der Fassung vom 06.03.2013 (Version 2.50).

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