Problemdarstellung
Das Merkblatt "Krankenversicherung der Rentner (KVdR) und Pflegeversicherung" (R810) der Deutschen Rentenversicherung (DRV) wurde zuletzt in Abstimmung zwischen dem GKV-Spitzenverband und der DRV Bund zum 1. Januar 2013 überarbeitet.
Zum 1. Januar 2014 ergibt sich erneut ein Anpassungsbedarf. Dabei sind neben den neuen Rechengrößen für das Jahr 2014 insbesondere die durch das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung vom 15. Juli 2013 (BGBl I S. 2423) zum 1. August 2013 eingeführte obligatorische Anschlussversicherung (§ 188 Abs. 4 SGB V) sowie die veränderten Voraussetzungen für die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht (§ 8 Abs. 2 Satz 2 SGB V) zu berücksichtigen.
Ausgehend von den Anforderungen des elektronischen Rentenantragsverfahrens (eAntrag) regt die DRV Bund an, im Vordruck "Meldung zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR) nach § 201 Absatz 1 SGB V" (R810) sowie im entsprechenden Ergänzungsblatt (R811) für die Prüfung der Vorversicherungszeit in der KVdR nicht nur die Zeiten einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung, sondern auch Versicherungslücken, das heißt Zeiten ohne Krankenversicherung, zu erfragen. Damit könnten zudem Nachfragen der Krankenkasse gegenüber den Rentenantragstellern wegen fehlender Vorversicherungszeiten reduziert und die Prüfung der Zugangsvoraussetzungen zur KVdR beschleunigt werden.
Besprechungsergebnis
Das Merkblatt R815 der DRV in der Fassung vom 1. Januar 2013 wird an die ab 1. Januar 2014 geltenden rechtlichen Bedingungen angepasst. Da zurzeit keine Krankenkasse einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag nach § 242 SGB V erhebt und auch für das Jahr 2014 wieder kein Sozialausgleich nach § 242b SGB V durchzuführen ist, wird zudem auf die bisherigen Fragen 17 und 18 zu diesen Themen verzichtet. Das Merkblatt in der ab 1. Januar 2014 geltenden Fassung ist als Anlage 1 beigefügt.
Im Vordruck R810 wird unter den Ziffern 3.3 und 4.4 ein Ankreuzfeld mit der Ausprägung "keine" (Krankenversicherung) eingefügt. Damit werden lückenlos alle Zeiten einer bestehenden oder nicht bestehenden Krankenversicherung abgefragt. Eine entsprechende Ergänzung wird unter Ziffer 3 der Erläuterungen zum Vordruck aufgenommen. Die in dem Vordruck R810 vorgenommenen Änderungen werden in dem Ergänzungsblatt R 811 entsprechend nachvollzogen. Die Vordrucke R810 und R811 sind in der neuen Fassung als Anlagen 2 und 3 beigefügt.
Anlagen: RV-Formulare R810 und R815, Meldung zur KVdR, RV-Formular R811, KV der Rentner (Ergänzungsblatt zur KVdR-Meldung)