hier: Datensatz Betriebedaten (DXBT) im Format XML ab 1.6.2024

In der Besprechung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens am 12.2.2020 wurde unter TOP 14 beschlossen, den Datensatz Betriebedaten im Format XML umzusetzen. Damit erfolgt die Umbenennung in DXBT. Diese Umstellung erfolgt gemäß Beschluss der Besprechung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens vom 30.3.2022 (TOP 7) mit der Gesamtdatenlieferung am 1.6.2024. Eine technische Arbeitsgruppe hat die Konventionen für die Umstellung abgestimmt. Sie wird den Umstellungsprozess weiterhin begleiten und vor der Gesamtdatenlieferung Testungen durchführen.

Die wesentlichen inhaltlichen Neuerungen sind die Übermittlung der Angaben zur Insolvenzart, dem Insolvenzdatum und der Unternehmensnummer (Unternehmernummer einschließlich Anhang zur Kennzeichnung des Unternehmens gemäß § 136a Abs. 1 SGB VII). Mithilfe des DXBT übermittelt die Bundesagentur für Arbeit ab dem 1.6.2024 die gekoppelte Information von Unternehmensnummer und Betriebsnummer an die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. Diese leitet sie als Quellregister an das Unternehmensbasisdatenregister weiter.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist eine Unterscheidung des Lieferumfangs des DXBT nach Empfängern notwendig. Das Ergebnis der Datenschutzprüfung ist in der Empfänger-Tabelle in Anlage 12 eingetragen.

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