Dieses Modul entfällt bei Kindern im Alter bis zu 18 Monaten.
Zu bewerten ist, ob das Kind die jeweilige Aktivität durchführen kann. Es ist unerheblich, ob die Beeinträchtigungen der Selbständigkeit aufgrund von Schädigungen somatischer oder mentaler Funktionen bestehen oder ob Teilaspekte bereits in anderen Modulen berücksichtigt worden sind.
[KF 4.6.1] Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen
Bei Kindern unter zwei Jahren und sechs Monaten ist eine Beurteilung nicht erforderlich.
Den Tagesablauf nach individuellen Gewohnheiten und Vorlieben einteilen und bewusst gestalten und gegebenenfalls die Planung an äußere Veränderungen anpassen
Grundsätzlich geht es in diesem Kriterium um die planerische Fähigkeit und nicht um die praktische Umsetzung dieser geplanten Aktivitäten. Zu beurteilen ist, ob das Kind von sich aus festlegen kann, welche Aktivitäten es im Laufe der nächsten Stunden oder des Tages durchführen möchte und kann, zum Beispiel spielen oder Freunde besuchen. Solche Festlegungen setzen voraus, dass die zeitliche Orientierung vorhanden oder zumindest teilweise erhalten ist.
Da der Tagesablauf bei Kindern in erheblichem Maße durch die Eltern und (je nach Alter) durch feste Kindergarten-, Schul- oder Hausaufgabenzeiten vorgegeben wird, haben sie nur eingeschränkte Möglichkeiten der eigenständigen Gestaltung. Beurteilt wird daher auch das Bewusstsein für die Tagesstrukturen und -routinen, das bereits im Kleinkind- und Vorschulalter ausgebildet wird.
Selbständig:
Das Kind kann die beschriebene Aktivität im Rahmen der Gestaltungsspielräume, die die Eltern definieren, ohne personelle Hilfe durchführen.
Überwiegend selbständig:
Die Routineabläufe können weitgehend selbständig gestaltet werden, bei ungewohnten Veränderungen ist Unterstützung notwendig. Es reichen zum Beispiel Erinnerungen, Erinnern an einzelne für den Tag vereinbarte Termine.
Abweichend davon ist als "überwiegend selbständig" auch ein Kind zu bewerten, das zwar selbständig planen und entscheiden kann, dessen Kommunikationsfähigkeit oder Sinneswahrnehmung aber so stark beeinträchtigt ist, dass es Hilfe benötigt, um den geplanten Tagesablauf mit anderen Menschen abzustimmen.
Überwiegend unselbständig:
Das Kind benötigt Hilfe beim Planen des Routinetagesablaufs. Es ist aber in der Lage, Zustimmung oder Ablehnung zu Strukturierungsangeboten zu signalisieren. Es kann eigene Planungen häufig nicht einhalten, da diese wieder vergessen werden. Deshalb ist über den ganzen Tag hinweg eine Erinnerung beziehungsweise Aufforderung erforderlich.
Abweichend davon ist als "überwiegend unselbständig" auch ein Kind zu bewerten, das zwar selbst planen und entscheiden kann, das aber so stark beeinträchtigt ist, dass es für jegliche Umsetzung der selbst geplanten Aktivitäten personelle Hilfe benötigt. Betroffen sein können vor allem Kinder mit entsprechenden Beeinträchtigungen der Selbständigkeit in den Modulen 1 und 4.
Unselbständig:
Mitwirkung an der Tagesstrukturierung oder Orientierung an vorgegebenen Strukturen ist nicht oder nur minimal möglich.
[KF 4.6.2] Ruhen und Schlafen
Nach individuellen Gewohnheiten einen Tag-Nacht-Rhythmus einhalten und für ausreichende Ruhe- und Schlafphasen sorgen
Dazu gehört die Fähigkeit, die Notwendigkeit von Ruhephasen zu erkennen, sich auszuruhen und mit Phasen der Schlaflosigkeit umzugehen, aber auch die körperliche Fähigkeit, um ins Bett zu kommen und die Ruhephasen insbesondere nachts einzuhalten. Nächtliche Maßnahmen, die die Bewältigung von und den selbständigen Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen betreffen, werden nicht in diesem Kriterium bewertet, da sie nicht der Sorge für eine ausreichende Ruhe- und Schlafphase dienen.
Selbständig:
Das Kind kann die beschriebene Aktivität ohne personelle Hilfe durchführen.
Überwiegend selbständig:
Das Kind benötigt personelle Hilfe beim Aufstehen oder Zu-Bett-Gehen, Transferhilfen oder zeitliche Orientierungshilfen beim Wecken oder Aufforderung, schlafen zu gehen. Oder in der Regel wöchentlich aber nicht täglich entsteht nachts ein Hilfebedarf.
Überwiegend unselbständig:
Es treten regelmäßig (nahezu jede Nacht) Einschlafprobleme oder nächtliche Unruhe auf, die das Kind größtenteils nicht allein bewältigen kann. Deshalb sind aufwendige Einschlafrituale oder beruhigende Ansprache in der Nacht erforderlich.
"Überwiegend unselbständig" ist auch ein Kind, das in nahezu jeder Nacht personeller Hilfe bedarf, um weiterschlafen zu können, zum Beispiel bei Lagewechsel oder Toilettengängen in der Nacht.
Unselbständig:
Das Kind verfügt über keinen oder einen gestörten Schlaf-Wach-Rhythmus. Dies gilt unter anderem für Kinder, die keinerlei Aktivitäten ausüben (zum Beispiel Wachkoma-Patienten) oder die regelmäßig mindestens dreimal in der Nacht personelle Unterstützung benötigen.
[KF 4.6.3] Sichbeschäftigen
Die verfügbare Zeit nutzen, um Aktivitäten durchzuführen, die den eigenen Vorlieben und Interessen entsprechen
"Verfügbare Zeit" ist in diesem Zusammenhang defini...