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Zu den allgemeinen Ausführungen bezüglich Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel, Heilmittel und andere therapeutische Maßnahmen, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, edukative Maßnahmen (Information, Beratung, Schulung, Anleitung), präventive Maßnahmen und Beratungen zu Leistungen zur verhaltensbezogenen Primärprävention nach § 20 Absatz 4 Nummer 1 SGB V wird auf die Richtlinien für Erwachsene verwiesen (4.12, Seite 114).
5.8.1 Hilfsmittel
Bei Kindern bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist in Bezug auf die Hilfsmittelversorgung zu beachten, dass die Integration in die Gruppe Gleichaltriger zur Vermeidung von Isolation als elementares Grundbedürfnis zu berücksichtigen ist.
5.8.2 Präventive Maßnahmen
Präventive Maßnahmen im Rahmen der Eigenverantwortung der Eltern sind in jedem Alter sinnvoll und zu empfehlen.
Bezüglich primärpräventiver Maßnahmen ergeben sich bei Kindern folgende Besonderheiten:
Gemäß den Ausführungen im "Leitfaden Prävention – Handlungsfelder und Kriterien des GKV-Spitzenverbandes zur Umsetzung der §§ 20, 20a und 20b SGB V" ist grundsätzlich der Settingansatz zum Erreichen der Zielgruppe Kinder und Jugendliche (zum Beispiel Gesundheitsförderung in Kindergarten und Schulen) einer Förderung von individuellen Maßnahmen vorzuziehen. Kursangebote zur Primärprävention für die Zielgruppe Kinder werden danach erst ab dem Alter von sechs Jahren gefördert. Ausnahmen bilden Maßnahmen zum multimodalen Stress- und Ressourcenmanagement und zur Vermeidung/Reduktion von Übergewicht – diese sind für Kinder im Alter von acht bis achtzehn Jahren förderfähig. Bei Kursen, die sich an Kinder von 6 bis in der Regel 12 Jahre richten, müssen Eltern/ein Elternteil/eine Bezugsperson über die Ziele und Inhalte der Maßnahme informiert und geschult werden.
Wird eine Beratung zu Leistungen zur verhaltensbezogenen Primärprävention nach § 20 Absatz 4 Nummer 1 SGB V empfohlen, kann sich diese ausschließlich auf Maßnahmen/Kurse zu folgenden Handlungsfeldern beziehen:
- Bewegungsgewohnheiten
- Ernährung
- Stress- und Ressourcenmanagement
- Suchtmittelkonsum
5.8.3 [KF 7.1] Möglichkeiten zur Förderung oder zum Erhalt der festgestellten Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
Nach Anamnese, Befunderhebung und Einschätzung der gesundheitsbedingten Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten hat der Gutachter einen Gesamtüberblick, der ihm ermöglicht zu bewerten, ob sich realistische Möglichkeiten zur Verbesserung oder zum Erhalt der in den Modulen 1 bis 6 und den Bereichen „Außerhäusliche Aktivitäten“ und „Haushaltsführung“ bewerteten Funktionen, Aktivitäten und Beeinträchtigungen über die bereits laufende Versorgung hinaus ergeben.
Für die Bewertung sind die Bereiche in drei Gruppen zusammengefasst:
[KF 7.1.1] Mobilität und Selbstversorgung
Die Gutachterin beziehungsweise der Gutachter soll bezogen auf die Bereiche Mobilität und Selbstversorgung Stellung nehmen zu:
1 |
Einleitung oder Optimierung therapeutischer Maßnahmen In Betracht kommen insbesondere Maßnahmen der Physiotherapie, wobei aus dem Bereich der Bewegungstherapie in erster Linie Krankengymnastik beziehungsweise bei ZNS-Erkrankungen Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage (zum Beispiel nach Bobath) infrage kommen. Ziele der Ergotherapie können der Aufbau und Erhalt physiologischer Funktionen, die Entwicklung oder Verbesserung der Grob- und Feinmotorik, Entwicklung oder Verbesserung der Koordination von Bewegungsabläufen und der funktionellen Ausdauer sowie das Erlernen von Ersatzfunktionen sein. Wenn es um das Essen und Trinken geht, können Maßnahmen der Schlucktherapie angezeigt sein. |
2 |
Optimierung der räumlichen Umgebung Zur Förderung der Selbständigkeit oder Erleichterung der Pflegesituation sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in Betracht zu ziehen. Infrage kommen zum Beispiel: Bad: höhenverstellbarer Waschtisch, verstellbare Spiegel, behindertengerechte Toilette, behindertengerechter Umbau von Dusche oder Wanne Türen: Verbreitern, Beseitigen von Schwellen, Tiefersetzen von Türgriffen, Anbringen einer automatischen Türöffnung Treppen: Treppenlifter, fest installierte Rampen |
3 |
Hilfsmittel und Pflegehilfsmitteleinsatz beziehungsweise dessen Optimierung Zur Förderung der Selbständigkeit oder Erleichterung der Pflegesituation können Geräte und Gegenstände des täglichen Lebens, die unabdingbar mit der täglichen Lebensführung und Alltagsbewältigung zur Befriedigung der Grundbedürfnisse verbunden sind und vom Kind noch nicht oder nicht mehr zweckentsprechend genutzt werden können, adaptiert oder eingesetzt werden. Die infrage kommenden Pflegehilfsmittel/Hilfsmittel/Gegenstände des täglichen Lebens sind zum Beispiel:
- Hilfen zur Hygiene wie Bade- oder Toilettenhilfen, Inkontinenzprodukte
- Hilfen im Alltag wie Anziehhilfen, Greifhilfen, Ess- und Trinkhilfen
- Hilfen zur Mobilität wie Orthesen, Gehhilfen und Rollstühle, aber auch Therapiestuhl und Stehtrainer
- Hilfen zum Liegen und Positionieren wie Pflegebetten und Zubehör, Lagerungshilfen
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4 |
Präventive Maßnahmen Präventive Maßnahmen zum Handlungsfeld Bewegungsgewohnheiten können zum Beispiel Maßnahmen zur Reduzierung von Bewegungsmangel durch För... |