Im Falle der Rentenbewilligung erhalten Verfolgte zunächst eine "normale" Rentenberechnung auf der Grundlage der tatsächlich zurückgelegten Versicherungszeiten. Haben Verfolgte zu Unrecht einen Freiheitsentzug erlitten, wird diese Zeit als Ersatzzeit berücksichtigt. Ansonsten werden die tatsächlichen versicherten Entgelte aus den ausgeübten Tätigkeiten der Rentenberechnung zugrunde gelegt.

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