Eine Betriebskrankenkasse kann sich durch entsprechende Satzungsregelung für Versicherte öffnen, die ohne diese Öffnungsklausel kein Wahlrecht zur Betriebskrankenkasse hätten. Die geöffnete Betriebskrankenkasse ist dann für alle ohne Rücksicht auf den Versichertenstatus oder die Betriebszugehörigkeit wählbar. Von dieser Option haben die meisten Betriebskrankenkassen Gebrauch gemacht. Letztendlich gelten für geöffnete Betriebskrankenkassen allenfalls noch regionale Beschränkungen.

Existieren Betriebsteile von einem Arbeitgeber, für den eine Betriebskrankenkasse besteht, in mehreren Bundesländern, kann die geöffnete Betriebskrankenkasse in diesen Bundesländern gewählt werden. Existieren Betriebsteile in allen Bundesländern, ist die geöffnete Betriebskrankenkasse bundesweit wählbar.

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