Mit Inkrafttreten am 1.1.2018 werden daher die Leistungen aus einer zusätzlichen Altersversorgung begünstigt.[1] Voraussetzung hierfür ist:

  • Erwerb der Ansprüche auf die Altersversorgung vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze,
  • freiwillige Vertragsgrundlage,
  • Ziel und Eignung der Verbesserung der Einkommenssituation im Alter,
  • Anspruch auf die Leistung bis zum Lebensende (Rentencharakter).

Diese Voraussetzungen werden u. a. erfüllt durch eine betriebliche Altersversorgung nach dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG), Leistungen aus einem zertifizierten Altersvorsorgevertrag[2] oder einem zertifizierten Basisrentenvertrag[3].

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