Die Unterhaltspauschale wird jährlich durch die UV-Hilfsmittelrichtlinien über die Hilfsmittelversorgung festgesetzt. Der Aufwendungsersatz beträgt seit dem 1.7.2024 monatlich 210,19 EUR (vorläufiger Wert; 1.7.2023: 201 EUR).
Pauschale
Die Pauschale deckt regelmäßig entstehende Kosten (z. B. für Futter oder Impfschutz). In der Praxis orientieren sich die Krankenkassen an den Richtlinien der Unfallversicherungsträger. In unregelmäßigen Abständen entstehende Kosten (u. a. der tierärztlichen Behandlung) und die ggf. notwendige Erneuerung von Führgeschirr, Halsband und Leine übernimmt die Krankenkasse im notwendigen Umfang.
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