Begriff

In dem Bonusheft wird die Inanspruchnahme der zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen vom Zahnarzt bestätigt. Es verhilft den gesetzlich Krankenversicherten zu einem erhöhten Festzuschuss bei der Versorgung mit Zahnersatz.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Welche Eintragungen durch den Zahnarzt im Bonusheft erfolgen sollen, regelt Abschn. B Nr. 13 der Individualprophylaxe-Richtlinien (IndProphR). Die Bonusregelung für Zahnersatz befinden sich in den § 55 Abs. 1 Sätze 3 bis 7 SGB V.

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