Entscheidungsstichwort (Thema)
Sozialgerichtliches Verfahren. unzulässiges Zwischenurteil. keine Bindungswirkung gegenüber dem erkennenden Gericht
Orientierungssatz
Nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen ist das erkennende Gericht nicht an ein unzulässiges Zwischenurteil gebunden.
Normenkette
Verfahrensgang
LSG Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 05.01.1965) |
LSG Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 19.03.1963) |
SG Münster (Urteil vom 25.02.1960) |
Fundstellen
Dokument-Index HI2342462 |
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