Entscheidungsstichwort (Thema)

Bisheriger Beruf. Verweisbarkeit

 

Leitsatz (amtlich)

Zur Verweisbarkeit eines Facharbeiters auf eine von ihm ausgeübte Botentätigkeit, wenn diese im Rahmen eines dreistufigen Lohngruppensystems in die mittlere Gruppe ("angelernte Arbeitnehmer") eingestuft ist.

 

Leitsatz (redaktionell)

"Ein Versicherter, der ohne zwingenden gesundheitlichen Grund ... auf Dauer von seinem Beruf zu einem zwar gleichartigen, aber weniger qualifizierten überwechselt, muß sich dies auch versicherungsrechtlich entgegenhalten lassen mit der Konsequenz, daß sich die Frage der Berufsunfähigkeit nunmehr nach der letzteren Tätigkeit und einer von daher zu beurteilenden Verweisungstätigkeit richten kann". Im Rahmen des "nicht starr anzuwendenden" Dreistufenschemas ist selbst ein Facharbeiter auf eine - ungelernte - Bürobotentätigkeit verweisbar, wenn diese wegen ihrer Qualität tariflich wie sonstige Ausbildungsberufe eingestuft ist.

 

Normenkette

RVO § 1246 Abs. 2 S. 2 Fassung: 1957-02-23

 

Verfahrensgang

LSG Bremen (Urteil vom 21.10.1977; Aktenzeichen L 1 J 27/75)

SG Bremen (Entscheidung vom 24.04.1975; Aktenzeichen S 7 J 18/75)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1652695

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