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Kurzbeschreibung
Im Zusammenhang mit der Gewährung von Entgeltersatzleistungen sind Meldungen im Datenaustauschverfahren zwischen Arbeitgebern und Krankenkassen abzugeben. Die Tabelle nennt die vom elektronischen Meldeverfahren ausgenommenen Einzelfälle.
Wichtige Hinweise
Bei der Übersicht handelt es sich um die Anlage 3 des GR v. 14.12.2021.
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