Leistungen aus der Rentenversicherung werden nach dem Leistungskatalog in § 23 SGB I erbracht, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Rentenversicherung erbringt ihre Leistungen hauptsächlich in Form von monatlich wiederkehrenden Rentenzahlungen (an Versicherte und Hinterbliebene) und Zusatzleistungen bzw. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Folgende Leistungen können in Anspruch genommen werden:

  • In der gesetzlichen Rentenversicherung

    • Leistungen zur Prävention, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zur Nachsorge sowie sonstige Leistungen zur Teilhabe einschließlich wirtschaftlicher Hilfen,
    • Renten wegen Alters, Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Knappschaftsausgleichsleistung,
    • Renten wegen Todes,
    • Witwen- und Witwerrentenabfindungen sowie Beitragserstattungen,
    • Zuschüsse zu den Aufwendungen für die Krankenversicherung,
    • Leistungen für Kindererziehung.
  • In der Alterssicherung der Landwirte:

    • Leistungen zur Prävention, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Nachsorge sowie ergänzende und sonstige Leistungen zur Teilhabe einschließlich Betriebs- oder Haushaltshilfe,
    • Renten wegen Erwerbsminderung und Alters,
    • Renten wegen Todes,
    • Beitragszuschüsse,
    • Betriebs- und Haushaltshilfe oder sonstige Leistungen zur Aufrechterhaltung des Unternehmens der Landwirtschaft.

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