Leistungen zur medizinischen Rehabilitation werden erbracht, um Behinderungen einschließlich chronischer Erkrankungen abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen, eine Verschlimmerung zu verhüten oder Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit und Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, zu überwinden, zu mindern, eine Verschlimmerung zu verhindern sowie den vorzeitigen Bezug von laufenden Sozialleistungen zu verhüten oder laufende Sozialleistungen zu mindern.[1]

Die Leistungen entsprechen den Rehabilitationsleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.[2] Hierzu gehören insbesondere die Behandlung durch Ärzte, Heil- und Hilfsmittel und Therapien. Hinzu kommen ggf. ergänzende Leistungen, wie z. B. Rehabilitationssport oder Funktionstraining, wenn dies ärztlich verordnet ist. Zu dem Leistungsspektrum gehören auch digitale Gesundheitsanwendungen, wenn diese im Einzelfall erforderlich sind, um einer drohenden Behinderung vorzubeugen, den Erfolg einer Heilbehandlung zu sichern oder eine Behinderung bei der Befriedigung von Grundbedürfnissen des täglichen Lebens auszugleichen, sofern sie dabei nicht die Funktion von allgemeinen Gebrauchsgegenständen des täglichen Lebens übernehmen.[3] Die Leistungsberechtigten haben entsprechend der Bestimmungen der gesetzlichen Krankenversicherung die freie Wahl unter Ärzten, Krankenhäusern, Versorgungs- und Rehabilitationseinrichtungen, auch im Übrigen gilt grundsätzlich das Leistungserbringungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung.[4]

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