Die Krankenkasse kann als Ermessensleistung wirksame und effiziente Patientenschulungsmaßnahmen für chronisch Kranke übernehmen. Voraussetzung ist, dass die Krankenkasse zuletzt Krankenbehandlung geleistet hat oder noch leistet
Der GKV-Spitzenverband hat eine "Gemeinsame Empfehlung zur Förderung und Durchführung von Patientenschulungen v. 2.12.2013 i. d. F. v. 27.1.2020" erlassen.
2.1 Leistungsinhalt
Patientenschulung im Sinne des § 43 Abs. 1 Nr. 2 SGB V sind
- interdisziplinäre,
- informationsorientierte,
- verhaltensorientierte und
- handlungsorientierte
Maßnahmen für chronisch Kranke und ggf. ihrer Angehörigen bzw. ständigen Betreuungspersonen. Sie werden grundsätzlich in Gruppen durchgeführt. Patientenschulungen sind indikationsbezogen und dienen der Optimierung des Krankheitsselbstmanagements von Patienten.
Schulung
"Schulung" steht dabei für ein strukturiertes und zielorientiertes Vorgehen. Mit vorbereiteten Materialien und Übungen soll krankheits- und behandlungsbezogen Kompetenz vermittelt werden. Deshalb setzen Patientenschulungsmaßnahmen neben indikationsbezogenem Fachwissen auch einschlägige Kenntnisse der Lern- und Verhaltenspsychologie – abgestimmt auf die jeweilige Zielgruppe – voraus.
Ambulante Patientenschulungen müssen inhaltlich den nachstehenden zentralen Komponenten gerecht werden:
- Aufklärung,
- Aufbau einer positiven Einstellung zur Erkrankung und ihrer Bewältigung,
- Sensibilisierung der Körperwahrnehmung,
- Vermittlung von Selbstmanagement-Kompetenzen,
- Maßnahmen zur Prävention,
- Erwerb sozialer Kompetenzen und Mobilisierung sozialer Unterstützung.
2.2 Formen
Zu den Patientenschulungen zählen z. B.
- rehabilitative Rückenschule,
- Schmerzbewältigungskurse,
- Ernährungsberatung,
- Asthmaschulung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene,
- Neurodermitisschulung für Kinder und Jugendliche.
2.3 Chronische Erkrankung
Als "chronisch krank" gilt ein Patient, wenn er sich in ärztlicher Dauerbehandlung befindet. Davon kann im Hinblick auf Patientenschulungen ausgegangen werden, wenn voraussichtlich mindestens ein Jahr lang
- ärztliche Behandlung,
- andere medizinische Behandlung oder
- ärztliche Überwachung einer Krankheit oder Therapie
notwendig ist, die regelmäßig – wenigstens einmal im Quartal stattfindende – Kontakte zwischen Patient und Arzt erfordert,. Hierüber ist der Krankenkasse eine (formlose) ärztliche Feststellung bzw. ein ärztlicher Nachweis beizubringen.
2.4 Ziel
Durch die Teilnahme an Patientenschulungen sollen chronisch Kranke und ggf. deren Angehörige bzw. ständige Betreuungspersonen in erster Linie zu einem besseren Krankheitsselbstmanagement befähigt werden. Damit steigt auch die Lebensqualität der Teilnehmer.
Damit können langfristig die Frequenz der Arztkonsultationen, die stationären Aufenthalte und die psychosozialen Folgekosten vermindert werden.