Patientenschulung im Sinne des § 43 Abs. 1 Nr. 2 SGB V sind

  • interdisziplinäre,
  • informationsorientierte,
  • verhaltensorientierte und
  • handlungsorientierte

Maßnahmen für chronisch Kranke und ggf. ihrer Angehörigen bzw. ständigen Betreuungspersonen. Sie werden grundsätzlich in Gruppen durchgeführt. Patientenschulungen sind indikationsbezogen und dienen der Optimierung des Krankheitsselbstmanagements von Patienten.

 
Hinweis

Schulung

"Schulung" steht dabei für ein strukturiertes und zielorientiertes Vorgehen. Mit vorbereiteten Materialien und Übungen soll krankheits- und behandlungsbezogen Kompetenz vermittelt werden. Deshalb setzen Patientenschulungsmaßnahmen neben indikationsbezogenem Fachwissen auch einschlägige Kenntnisse der Lern- und Verhaltenspsychologie – abgestimmt auf die jeweilige Zielgruppe – voraus.

Ambulante Patientenschulungen müssen inhaltlich den nachstehenden zentralen Komponenten gerecht werden:

  • Aufklärung,
  • Aufbau einer positiven Einstellung zur Erkrankung und ihrer Bewältigung,
  • Sensibilisierung der Körperwahrnehmung,
  • Vermittlung von Selbstmanagement-Kompetenzen,
  • Maßnahmen zur Prävention,
  • Erwerb sozialer Kompetenzen und Mobilisierung sozialer Unterstützung.

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