Der GKV-Spitzenverband hat in den Empfehlungen vom 1.7.2005, i. d. F. v. 30.6.2008, die Anforderungen an die Leistungserbringer festgelegt. Die Leistungserbringer müssen ein verbindliches sozialmedizinisches Nachsorgekonzept nachweisen und bestimmte personelle und räumlich-technische Voraussetzungen erfüllen. Folgende Berufsgruppen können zum sozialmedizinischen Nachsorgeteam zählen:

  • Kinderkrankenpfleger,
  • Diplom-Sozialarbeiter,
  • Diplom-Sozialpädagogen,
  • Diplom-Psychologen
  • Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin.

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