Für bestimmte Arten von Beschäftigungen gelten Abweichungen von den Regelungen für die Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses. So bedürfen u. a. Personen mit einem inländischen Hochschulabschluss für die Aufnahme einer dem Abschluss entsprechenden Beschäftigung und Personen mit einem ausländischen Hochschulabschluss für die Aufnahme einer dem Abschluss entsprechenden Beschäftigung, wenn sie die Kriterien der Blauen Karte erfüllen, einer Erlaubnis der Ausländerbehörde, jedoch nicht der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.

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