Ein Asylbewerber ist ein Mensch im laufenden Asylverfahren. Nach der förmlichen Asylantragstellung beim zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erhält er eine Aufenthaltsgestattung.[1] Diese gestattet dem Asylbewerber den Aufenthalt in Deutschland für die Dauer des Asylverfahrens. Es handelt sich hierbei nicht um einen Aufenthaltstitel, die Aufenthaltsgestattung gewährt also keinen rechtmäßigen Aufenthalt, sondern stellt ein sonstiges Aufenthaltspapier dar. Asylbewerber unterliegen einigen rechtlichen Einschränkungen. Die Aufenthaltsgestattung erlischt mit der Unanfechtbarkeit der Entscheidung des BAMF über den Asylantrag.

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