Die Krankenkassen und ihre Verbände legen einen besonderen Wert auf den Schutz personenbezogener Daten und die Einhaltung der höchsten datenschutzrechtlichen Bestimmungen nach der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), dem Telemediengesetz (TMG) und die in den Sozialgesetzbüchern enthaltenen Vorschriften über den Schutz der Sozialdaten (§ 35 SGB I, §§ 67 bis 85a SGB X) im Zusammenhang der mit digitalen Angeboten von Selbsthilfeorganisationen und der Selbsthilfekontaktstelle auf Bundesebene erhobenen Daten

Die datenschutzrechtlichen Regelungen in der EU-DSGVO, im BDSG und im TMG gehen von den Grundsätzen der informierten Einwilligung, des Systemdatenschutzes und der Datensparsamkeit bzw. Datenvermeidung aus.

Bei der Erhebung von personenbezogenen Daten, insbesondere bei Gesundheitsdaten, handelt es sich um höchst sensible Daten. Personenbezogene Daten beschreiben alle Informationen, die direkt einer Person zugeordnet werden können, wie z. B. Name, Adresse, Wohnort, Geburtsdatum aber auch Gesundheitsdaten der Nutzer:innen des digitalen Angebots (z. B. Diagnosen etc.).

Eine Förderung von Selbsthilfeorganisationen und der Selbsthilfekontaktstelle auf Bundesebene kann nur erfolgen, wenn der Antragsteller sich im Rahmen dieser Erklärung zur Einhaltung der Sicherheit der erhobenen Daten sowie einer größtmöglichen Transparenz im Hinblick auf die Speicherung, Verwendung und Löschung der erhobenen Daten verpflichtet und die in den Sozialgesetzbüchern enthaltenen Vorschriften über den Schutz der Sozialdaten (§ 35 SGB I, §§ 67 bis 85a SGB X) beachtet und einhält.

Dies steht in der Eigenverantwortung der Antragsteller.

Der Antragsteller verpflichtet sich, die Nutzer:innen über den Dienstleister, der die technische Voraussetzung für die digitalen Angebote ermöglicht, zu informieren. Die Nutzer:innen erhalten ebenfalls Informationen über die Art und Verarbeitung der personenbezogenen Daten, zu denen ggf. das Einverständnis der Nutzer:innen einzuholen ist. Es ist eine Einwilligung der Nutzer:innen einzuholen, sofern eine Weitergabe an Dritte erfolgt.

Selbsterklärung

Mit der Einreichung des Antrags erkläre ich die Einhaltung der gesetzlichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen nach der EU-DSGVO, dem BDSG und TMG sowie explizit den Schutz personenbezogener Daten. Als Antragsteller stelle ich sicher, dass die Nutzer:innen meiner digitalen Angebote konkrete Datenschutzhinweise über die Erhebung, Nutzung und Verarbeitung ihrer eingetragenen Daten sowie die Möglichkeit eines Widerrufs erhalten. Dies bezieht sich nicht nur auf Daten des digitalen Angebots, sondern auch auf Dritte, die die technische Umsetzung des digitalen Angebots ermöglichen

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