A. Rentenversicherung der Arbeiter

1. Arbeiter außerhalb der Land- und Forstwirtschaft

Leistungsgruppe 1

Arbeiter, die auf Grund ihrer Fachkenntnisse und Fähigkeiten mit Arbeiten beschäftigt werden, die als besonders schwierig oder verantwortungsvoll oder vielgestaltig anzusehen sind. Die Befähigung kann durch abgeschlossene Lehre oder durch langjährige Beschäftigung mit entsprechenden Arbeiten erworben sein. In den Tarifen sind die Angehörigen dieser Gruppe meist als Facharbeiter, auch qualifizierte oder hochqualifizierte Facharbeiter, Spezialfacharbeiter, Facharbeiter mit meisterlichem Können, Meister und Vorarbeiter im Stundenlohn, Betriebshandwerker, gelernte Facharbeiter, Facharbeiter mit Berufsausbildung und Erfahrung und ähnlich bezeichnet. Ergibt sich nicht nach den Merkmalen der ausgeübten Beschäftigung die Einstufung in eine andere Leistungsgruppe, so gehören hierzu unter anderem:

Männliche Arbeiter

Autoschlosser

Automateneinrichter

Bäcker

Baumwollweber (gelernt)

Bauschlosser

Beizer

Betonfacharbeiter

Betonwerker (gelernt)

Betriebsschlosser

Böttcher (Holzküfer)

Brauer

Brenner (keramische Industrie)

Buchbinder

Buchdrucker

Bügler (Bekleidungsgewerbe)

Chemiebetriebsfachwerker

Chemigraph

Dachdecker

Dekorateur

Drechsler

Drucker (Textilgewerbe)

Eisendreher

Elektriker

Elektroinstallateur

Färber

Feinmechaniker

Feintäschner

Fernmeldemonteur

Flachdrucker

Fleischer

Fliesenleger

Former

Fräser

Gerber

Gießer

Gipser (Rabitzer)

Glaser

Glasmacher

Graveur

Großuhrenmacher

Handschuhmacher

Handsetzer

Heizer (geprüft)

Hutmacher

Installateur

Karosseriebauer

Keramformer (Dreher, Gießer)

Kerammaler

Kernmacher

Kleinuhrenmacher

Klempner

Koch

Konditor

Korrektor

Kraftfahrer (Handwerker)

Kürschner

Laborant

Lackierer

Lithograph

Maler

Mälzer

Maurer

Maschinenschlosser

1. und 2. Maschinenführer

Maschinensetzer

Maschinist

Mechaniker

Metalldreher

Modelltischler

Molkerei- und Käsereigehilfe

Müller

Oberlederzuschneider

Papiermaschinenführer

Parkettleger

Pflasterer

Polierer

Polsterer

Porzellanmaler

Reparaturschlosser

Rohrleger

Rotationsdrucker

Rundfunkmechaniker

Samt- und Plüschweber

Sattler

Schiffbauer

Schlosser

1. Schmelzer

Schneider

Schornsteinfeger

Schreiner

Schriftsetzer

Schweißer

Seidenweber

Sortierer (Tabakwarenherstellung)

Stahlbauschlosser

Starkstrommonteur

Steinbrecher

Steinmetz

Stereotypeur

Stukkateur

Tischler

Tuchweber

Uhrmacher

Verputzer (Ausbaugewerbe)

1. Walzer

Werkzeugmacher

Zigarrenmacher

Zigarettenmaschinenführer

Zimmerer

Zuschneider

Weibliche Arbeiter

Baumwollweberin (gelernt)

Futterstepperin

Hutarbeiterin

Näherin (gelernt)

Seidenweberin (gelernt)

Sortiererin (Tabakwarenherstellung)

Stumpenrollerin

Wickelmacherin

Zigarrenmacherin

Zigarrenrollerin

Zuschneiderin

Leistungsgruppe 2

Arbeiter, die im Rahmen einer speziellen, meist branchegebundenen Tätigkeit mit gleichmäßig wiederkehrenden oder mit weniger schwierigen und verantwortungsvollen Arbeiten beschäftigt werden, für die keine allgemeine Berufsbefähigung vorausgesetzt werden muß. Die Kenntnisse und Fähigkeiten für diese Arbeiten haben die Arbeiter meist im Rahmen einer mindestens drei Monate dauernden Anlernzeit mit oder ohne Abschlußprüfung erworben. In den Tarifen werden die hier erwähnten Arbeiter meist als Spezialarbeiter, qualifizierte angelernte Arbeiter, angelernte Arbeiter mit besonderen Fähigkeiten, angelernte Arbeiter, vollwertige Betriebsarbeiter, angelernte Hilfshandwerker, Betriebsarbeiter und ähnlich bezeichnet. Ergibt sich nicht nach den Merkmalen der ausgeübten Beschäftigung die Einstufung in eine andere Leistungsgruppe, so gehören hierzu unter anderem:

Männliche Arbeiter

Bahnunterhaltungsarbeiter

Betonwerker (angelernt)

Bohrer

Brenner (Gewinnung und Verarbeitung von Steinen und Erden)

Chemiebetriebswerker

Einschaler

Eisenbieger und -flechter

Former (angelernt)

Fuhrmann (Kutscher)

Hobler

Hochbauhelfer

Holländerarbeiter

Kalander- und Querschneiderführer

Kranführer

Maschinenbauhelfer

Metallschleifer

Mitfahrer (Beifahrer)

Papiermaschinengehilfe

Rotten- und Gleisarbeiter

Schiffbauhelfer

Schleifer (Putzer)

Schweißer (angelernt)

Steinbrecher (angelernt)

Walzer

Weibliche Arbeiter

Anlegerin (Papiererzeugung und -verarbeitung)

Baumwollweberin

Büglerin

Einrichterin

Fleyerin

Keramformerin

Näherin (Wirk- und Strickerei)

Ringspinnerin

Schaffnerin

Spulerin

Stepperin

Stopferin

Strickerin

Verpackerin (Packerin)

Zuarbeiterin

Zwirnerin

Leistungsgruppe 3

Arbeiter, die mit einfachen, als Hilfsarbeiten zu bewertenden Tätigkeiten beschäftigt sind, für die eine fachliche Ausbildung auch nur beschränkter Art nicht erforderlich ist. In den Tarifen werden diese Arbeiter meist als Hilfsarbeiter, ungelernte Arbeiter, einfache Arbeiter und ähnlich bezeichnet. Ergibt sich nicht nach den Merkmalen der ausgeübten Beschäftigung die Einstufung in eine andere Leistungsgruppe, so gehören hierzu unter anderem:

Männliche Arbeiter

Bauhilfsarbeiter

Belader

Bunkerarbeiter

Entlader

Grubenarbeiter (Gewinnung und Verarbeitung von Steinen und Erden)

Hafenarbeiter

Hilfsarbeiter

Lagerarbeiter

Platzarbeiter

Weibliche Arbeiter

Hilfsarbeiterin

Näherin

Reinmacherin

Sortiererin

2. Arbeiter in der Landwirtschaft

Leistungsgruppe 1

Arbeiter mit langjähriger Berufserfahrung oder Fachausbildung, die besonders verantwortungsvolle, schwierige oder qualifizierte Arbeiten ausführen. Ergibt sich nicht nach den Me...

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