Zusammenfassung
Bei dem Geburtsdatum handelt es sich um das Datum, von dem ausgehend das Lebensalter eines Versicherten bzw. Berechtigten ermittelt wird. Es hat in der Sozialversicherung besondere Bedeutung. Zunächst dient es zur Identifizierung einer Person, z. B. eines leistungsberechtigten Menschen. Daneben erfüllt es zahlreiche weitere Aufgaben, wie z. B. den Nachweis eines bestimmten Alters, um hierfür vorgesehene Leistungen (insbes. Rentenleistungen) zu erhalten. In diesem Zusammenhang dient es dazu, das Lebensalter eines Versicherten bzw. Berechtigten zu ermitteln.
Sozialversicherung: Das Geburtsdatum ist in allen Bereichen der Sozialversicherung zu verwenden. Es wird in den einzelnen Büchern des SGB durch altersabhängige Regeln angesprochen, wie z. B. in den §§ 35 bis 40 SGB VI.
1 Nachweis des Geburtsdatums
Das Geburtsdatum ist durch Vorlage von Personenstandsurkunden nachzuweisen (z. B. Geburtsurkunde). Ausländische Personenstandsurkunden und andere ausländische Urkunden unterliegen grundsätzlich der freien Beweiswürdigung durch den Sozialleistungsträger. Ist das Geburtsdatum nicht bekannt oder nur mit Monat und Jahr oder nur mit dem Geburtsjahr beurkundet worden, ist das Geburtsdatum unter Beiziehung aller verfügbaren Unterlagen, die Rückschlüsse auf das Lebensalter geben (Schulzeugnisse, Einberufung zum Wehrdienst, Jagderlaubnis, Impfbücher, Zeugen), festzustellen. Besteht dann noch Ungewissheit über den tatsächlichen Geburtstag, kann die bestehende Ungewissheit durch einen Vergleichsvertrag ausgeräumt werden. Maßgebend ist das Geburtsdatum, das sich aus der ersten Angabe des Versicherten oder seiner Familienangehörigen gegenüber einem Sozialleistungsträger ergibt. Entsprechendes gilt, wenn dies im Rahmen des Meldeverfahrens gegenüber dem Arbeitgeber erfolgt.
Ein Geburtsdatum darf nur geändert werden, wenn ein Schreibfehler vorliegt oder eine Urkunde, deren Original vor dem Zeitpunkt der Angabe des Geburtsdatums ausgestellt wurde, ein anderes Geburtsdatum ausweist.
2 Rentenversicherungsnummer
Das Geburtsdatum ist Bestandteil der Rentenversicherungsnummer. Ist das Geburtsdatum nicht bekannt, ist es fiktiv festzustellen. Ist das Geburtsdatum nach § 33a SGB I zu berichtigen, erhält der Versicherte eine neue Versicherungsnummer. Das ursprüngliche Geburtsdatum ist dann nicht unrichtig, wenn es nachträglich durch Gerichtsbeschluss geändert wurde oder fiktiv festgestellt worden ist.
3 Altersabhängige Leistungsansprüche
Viele Leistungsansprüche in der Sozialversicherung hängen vom Alter ab, wie etwa die Witwen- und Witwerrente, die Waisenrente usw. Auch der Anspruch aus der Familienversicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung ist für Kinder altersabhängig.
Der Bezug von Altersrenten ist ebenfalls vom Geburtsdatum abhängig.
4 Versicherungspflicht bzw. -freiheit
Das Geburtsdatum ist auch im Bereich der Versicherungspflicht sehr wichtig. So besteht Versicherungsfreiheit bei Personen, die eine Beschäftigung aufnehmen und gleichzeitig eine Altersvollrente beziehen. Die Versicherungsfreiheit tritt in der Renten- und Arbeitslosenversicherung ein. Wer das 55. Lebensjahr vollendet hat, unterliegt in der Kranken- und Pflegeversicherung unter bestimmten Voraussetzungen nicht der Versicherungspflicht.