1 Ziel
Das Gesetz verfolgt das Ziel, die Notfall- und Akutversorgung in Deutschland besser zu koordinieren, effizienter zu gestalten und bundesweit einheitliche Standards zu etablieren. Konkret soll die Steuerung der Hilfesuchenden in die richtige Versorgungsebene optimiert und die Zusammenarbeit zwischen den unterschiedlichen Akteuren im Gesundheitswesen verbessert werden.
Die zentralen Ziele des Gesetzes:
Verbesserte Vernetzung und Steuerung:
Die drei Versorgungsbereiche – vertragsärztlicher Notdienst, Notaufnahmen der Krankenhäuser und Rettungsdienste – sollen besser vernetzt und aufeinander abgestimmt werden, um Fehlsteuerungen und Überlastungen zu vermeiden.
Einheitliche Anlaufstellen:
Durch die engere Verzahnung der Telefonnummern 116117 (Kassenärztliche Vereinigungen) und 112 (Rettungsdienste) soll eine einheitliche Steuerung und Weiterleitung von Hilfesuchenden in die passende Versorgungsebene gewährleistet werden.
Integrierte Notfallzentren:
Es sollen sektorenübergreifende Notfallzentren etabliert werden, in denen Krankenhäuser und Kassenärztliche Vereinigungen zusammenarbeiten, um eine bedarfsgerechte medizinische Erstversorgung sicherzustellen. Diese Zentren bestehen aus einer Krankenhaus-Notaufnahme, einer Notdienstpraxis und einer zentralen Ersteinschätzungsstelle.
Erweiterte telemedizinische und aufsuchende Versorgung:
Die Kassenärztlichen Vereinigungen werden verpflichtet, rund um die Uhr eine telemedizinische und mobile Versorgung anzubieten, um vor allem immobile oder abgelegene Patientengruppen besser versorgen zu können.
Flächendeckende Implementierung:
Die Standorte für die Integrierten Notfallzentren werden innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes festgelegt, um eine bundesweit gleichwertige Versorgung zu gewährleisten.
Spezielle Versorgung für Kinder und Jugendliche:
Besondere Standorte für die Notfallversorgung von Kindern und Jugendlichen sollen eingerichtet werden, wo ein spezifischer Bedarf besteht. Wo dies nicht möglich ist, wird telemedizinische Unterstützung durch Fachärzte bereitgestellt.
Verbesserte Arzneimittelversorgung:
Die Versorgung von Notdienstpatienten mit Arzneimitteln soll durch spezielle Versorgungsverträge mit Apotheken erleichtert werden.
2 Umsetzung
Die Umsetzung soll folgendermaßen erfolgen:
- Die Akutleitstellen der Kassenärztlichen Vereinigungen übernehmen die Steuerung von Akutfällen und arbeiten eng mit den Rettungsleitstellen zusammen, um eine lückenlose digitale Fallübergabe zu ermöglichen.
- Integrierte Notfallzentren werden an ausgewählten Standorten verpflichtend eingerichtet und verbindlich betrieben. Dabei werden bestehende Strukturen wie Krankenhaus-Notaufnahmen und Notdienstpraxen unter einem Dach gebündelt.
- Der Ausbau der Telemedizin und aufsuchender Dienste soll die Versorgungskapazitäten erweitern und gezielt entlasten.
- Durch klare gesetzliche Vorgaben wird die bisherige regionale Ungleichheit in der Notfallversorgung reduziert, und es entstehen einheitliche Standards für die gesamte Bundesrepublik.
Diese Maßnahmen sollen zu einer effizienteren und bedarfsgerechten Notfallversorgung führen und sicherstellen, dass Patienten schneller und passgenauer versorgt werden.
3 Umsetzungsstand
3.1 Referentenentwurf
Referentenentwurf vom 7.6.2024
3.2 Kabinettsentwurf
Kabinettsentwurf vom 17.7.2024
3.3 Bundesrat: 1. Durchgang:
27.9.2004
3.4 Bundestag: 1. Lesung:
9.10.2024
3.5 Inkrafttreten
Nach Verkündung im Bundesgesetzblatt, bzw. am 1.7.2025.