1 Ziel
Das Ziel des Gesetzes ist die Stärkung der öffentlichen Gesundheit in Deutschland durch die Errichtung eines neuen Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM). Dieses Institut soll die bestehenden Aufgaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und Teile des Robert Koch-Instituts (RKI) übernehmen. Dabei werden wissenschaftliche Erkenntnisse, datenbasierte Analysen und zielgruppenspezifische Präventionsmaßnahmen gebündelt, um eine verbesserte Gesundheitsförderung und ein effizientes Krisenmanagement zu ermöglichen.
Stärkung der Prävention und Gesundheitsförderung:
Das Institut fokussiert sich auf die Entwicklung evidenzbasierter Präventionsmaßnahmen, besonders für nicht übertragbare Krankheiten wie Krebs und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Ziel ist es, Risikofaktoren wie Rauchen und Bewegungsmangel zu reduzieren.
Zentrale Datenerhebung und -analyse:
Das BIPAM wird als zentrale Stelle für die Erhebung und Analyse von Gesundheitsdaten fungieren, um wissenschaftlich fundierte Empfehlungen und Strategien zu entwickeln. Dabei werden Datenquellen aus verschiedenen Ebenen (Bund, Länder, Kommunen) genutzt.
Verbesserung der Krisenkommunikation:
Das Institut wird eine zentrale Rolle bei der Gesundheitskommunikation, insbesondere in Krisenzeiten, übernehmen. Dabei soll die Kommunikation besser koordiniert und standardisiert werden.
Vernetzung und Koordination des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD):
Das BIPAM wird die Vernetzung und Koordination der Akteure im Bereich der öffentlichen Gesundheit auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene unterstützen.
Berücksichtigung aktueller Herausforderungen:
Ansätze wie "Health in All Policies", der One Health-Ansatz und der Planetary Health-Ansatz werden integriert, um ganzheitliche Lösungen für gesundheitliche und umweltbedingte Herausforderungen zu entwickeln.
Stärkung der wissenschaftlichen Grundlagen und evidenzbasierten Arbeitsweise:
Das BIPAM wird sich auf die Generierung von Evidenz und die Bereitstellung fundierter Daten stützen, um politische Entscheidungen und die Gesundheitsförderung zu unterstützen.
2 Umsetzung
Die BZgA geht in das neue Bundesinstitut auf, Teile des RKI werden integriert, und es werden neue Strukturen für die Datenerhebung, -analyse und Gesundheitskommunikation geschaffen. Zudem wird die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen staatlichen Ebenen und Akteuren gefördert, um die öffentlichen Gesundheitsstrukturen nachhaltig zu verbessern.
3 Umsetzungsstand
3.1 Referentenentwurf
Referentenentwurf vom 21.6.2024
3.2 Kabinettsentwurf
Kabinettsentwurf vom 17.7.2024
3.3 Bundestag: 1. Lesung:
25.9.2024.
3.4 Bundesrat: 1. Durchgang:
27.9.2024
3.5 Bundestag: 2./3. Lesung:
14./1511.2024
3.6 Bundesrat: 2. Durchgang:
20.12.2024
3.7 Inkrafttreten
Das Gesetz soll am 1.1.2025 in Kraft treten.