Die Krankenkassen sollen in der Satzung Leistungen zur primären Prävention vorsehen. Zielsetzung dieser Leistungen ist es, den allgemeinen Gesundheitszustand zu verbessern und insbesondere einen Beitrag zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen zu erbringen.
Die Krankenkassen haben dadurch die Möglichkeit, ihre Versicherten über Angebote und Möglichkeiten zur allgemeinen Gesundheitsförderung zu informieren. Dies betrifft z. B. die Herausgabe von Broschüren oder die Organisation von Informationsveranstaltungen zu Gesundheitsthemen.
Wesentlich bedeutsamer ist allerdings die eigene Durchführung präventiver Maßnahmen – insbesondere von Gesundheitskursen.
2.1 Kostenübernahme externer Anbieter
Üblicherweise enthält die Satzung auch die Möglichkeit, Kosten für qualifizierte Gesundheitsangebote externer Anbieter zu übernehmen oder zu bezuschussen. Dies gilt allerdings nur für Angebote, die den Anforderungen des Leitfadens Prävention entsprechen. Dort werden für diesen individuellen Ansatz folgende Handlungsfelder und Präventionsprinzipien beschrieben:
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Bewegungsgewohnheiten
- Reduzierung von Bewegungsmangel durch gesundheitssportliche Aktivität,
- Vorbeugung und Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken durch geeignete verhaltens- und gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme.
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Ernährung
- Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung,
- Vermeidung und Reduktion von Übergewicht.
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Stress- und Ressourcenmanagement
- Förderung von Stressbewältigungskompetenzen (multimodales Stress- und Ressourcenmanagement),
- Förderung von Entspannung und Erholung.
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Suchtmittelkonsum
- Förderung des Nichtrauchens,
- risikoarmer Umgang mit Alkohol/Reduzierung des Alkoholkonsums.
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2.2 Präventionsempfehlungen
Bei der Entscheidung über eine Leistung zur verhaltensbezogenen Prävention berücksichtigt die Krankenkasse folgende mögliche Präventionsempfehlungen:
- Präventionsempfehlung im Rahmen einer Gesundheitsuntersuchung
- Präventionsempfehlung im Rahmen einer Kinderuntersuchung
- Empfehlung im Rahmen einer arbeitsmedizinischen Vorsorge oder
- schriftlich abgegebene Empfehlung im Rahmen einer sonstigen ärztlichen Untersuchung.
Beispiel einer Satzungsregelung zur Primärprävention
Die Krankenkasse übernimmt Leistungen der primären Prävention in den Handlungsfeldern:
- Bewegungsgewohnheiten,
- Ernährung,
- Entspannung/Stressregulation,
- Genuss- und Suchtmittelkonsum.
Für Leistungen von Fremdanbietern wird, sofern sie den aufgeführten Qualitätskriterien (Leitfaden Prävention, Handlungsfelder und Kriterien des GKV-Spitzenverbands in der jeweils gültigen Fassung) genügen, bei Vorlage einer Teilnahmebestätigung ein Finanzierungszuschuss in Höhe von 120 EUR je Maßnahme gewährt.
Die Förderung ist auf max. 2 Kurse pro Versicherten und Kalenderjahr begrenzt. Die Wiederholung gleicher Maßnahmen im Folgejahr ist ausgeschlossen.