[1] Der Leistungsinhalt entspricht den [akt.] medizinischen Vorsorgeleistungen für Mütter und Väter, wie sie insbesondere das Müttergenesungswerk für die Erhaltung der Gesundheit von Frauen aus Familien mit Kindern entwickelt hat. Die Leistung kann auch in Form einer [akt.] Mutter/Vater-Kind-Kur erbracht werden.

[2] Die [akt.] Vorsorgeleistungen in Einrichtungen des Müttergenesungswerkes beinhalten ein indikationsbezogenes Angebot an Kurmitteln, gesundheitspädagogischen Maßnahmen sowie Unterkunft und Verpflegung.

[3] . . .

[4] . . .

[5] Bei stationären [akt.] Vorsorgeleistungen für Mütter und Väter besteht ein Anspruch auf Krankengeld unabhängig davon, ob die Krankenkasse die vollen Kosten übernimmt oder einen Zuschuss zahlt (vgl. GR v. 07.09.2022, Abschnitt 2.1.2).

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