Am 30.5.2024 wurde das "Gesetz über die Auszahlung der Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserung (EM-Bestandsrentenverbesserungsauszahlungsgesetz)" (BGBl. I Nr. 173) verkündet.
Das vorgenannte Gesetz betrifft Personen, für die durch das "Gesetz zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand (Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz)" vom 28.6.2022 zum 1.7.2024 ein Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten in Höhe von 7,5 % bzw. 4,5 % vorgesehen war, der ab diesem Zeitpunkt zu einer höheren Rente führen sollte. Im Fokus stehen die Beziehenden einer Erwerbsminderungsrente oder einer Rente wegen Todes der gesetzlichen Rentenversicherung, deren Rente im Zeitraum vom 1.1.2001 bis zum 31.12.2018 begonnen hat. Darüber hinaus sollen auch Beziehende bestimmter sich unmittelbar daran anschließenden Renten (z.B. Altersrenten und Hinterbliebenenrenten) diesen Zuschlag erhalten. Betroffen sind circa drei Mio. Rentenbeziehende.
In der Zwischenzeit hat sich jedoch herausgestellt, dass eine Umsetzung dieses Vorhabens durch die Deutsche Rentenversicherung nicht zu dem vorgesehenen Zeitpunkt möglich ist. Ziel des "EM-Bestandsrentenverbesserungsauszahlungsgesetzes" besteht daher darin, eine rechtzeitige Auszahlung des Zuschlags an die vom "Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz" erfassten Bestandsrenten dennoch zu ermöglichen. Die Berechnung und Auszahlung des Zuschlags erfolgt nun in zwei Stufen: In einer ersten Stufe ab Juli 2024 wird monatlich ein Rentenzuschlag getrennt von der zugrundeliegenden Rente ausgezahlt. Dabei wird für die Berechnung des Rentenzuschlags an den Zahlbetrag der Rente angeknüpft. Durch dieses Vorgehen werden die Berechtigten im Ergebnis hinsichtlich des Gesamtrentenbetrags regelmäßig so gestellt, als hätten sie den Zuschlag über die originäre Rentenberechnung erhalten. In einer zweiten Stufe ab Dezember 2025 wird der Zuschlag dann dauerhaft als unmittelbarer Bestandteil der Rente auf der Grundlage der persönlichen Entgeltpunkte entsprechend den Regelungen des "Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetzes" berechnet und ausgezahlt (vgl. BT-Drucks. 20/10607).
In diesem Rundschreiben werden die wesentlichen versicherungs- und beitragsrechtlichen Auswirkungen des "EM-Bestandsrentenverbesserungsauszahlungsgesetzes" dargestellt.