Zur Ermittlung der für den Leistungsanspruch relevanten Einkünfte reicht eine glaubhafte Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse seitens der Schwangeren aus (vgl. § 21 Abs. 2 Satz 3 SchKG). Dies geschieht, indem die Frau ein – dem in der Anlage 3 beigefügten Musterfragebogen entsprechendes – Formular ausfüllt und unterzeichnet. Gemäß den Ausführungen unter Abschnitt 4.10.4 regeln die Länder das Nähere zur Kostenerstattung, einschließlich des haushaltstechnischen Verfahrens (vgl. § 22 SchKG). Ist auf Länderebene z.B. ein anderes Prüfungsformular vereinbart, ist dieses zu verwenden.

Dieser Inhalt ist unter anderem im SGB Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge