(zu 4.3.3.2):

Beschäftigung vom 1.7.2019 bis 31.12.
mtl. Arbeitsentgelt
jedoch aufgrund einer arbeitsvertraglichen Vereinbarung in den Monaten August und September nur
750,00 EUR
500,00 EUR
regelmäßiges mtl. Arbeitsentgelt ([750,00 EUR x 4 + 500,00 EUR x 2] : 6) 666,67 EUR
→ Anwendungsfall Übergangsbereich
Zeitraum 1.7. bis 30.11. und 1.10. bis 31.12.:
BE GSV-Beitrag und BE Arbeitnehmer-Beitragsanteil werden ermittelt aus 750,00 EUR
[Zeitraum] 1.8. bis 30.9.:
BE GSV-Beitrag wird ermittelt aus 500,00 EUR
→ F x 500,00 EUR  
Der Arbeitgeber trägt den Beitrag allein, da die BE 520,00 EUR nicht übersteigt. Der Arbeitnehmer trägt lediglich bei Kinderlosigkeit den Beitragszuschlag in der Pflegeversicherung.

Dieser Inhalt ist unter anderem im SGB Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge